Heizungsgesetz nach wie vor nicht praxistauglich

Lenz: Das Verbot von Holzheizungen im Neubau ist nicht nachvollziehbar

Der kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nach wie vor nicht praxistauglich. „Das Gesetz ist vermurkst, viele Fragen, wie auch die von Fördermöglichkeiten, sind noch weitgehend offen. Die Verunsicherung ist berechtigterweise groß“, so Lenz.

Völlig unverständlich sei auch, dass Biomasseheizungen im Neubau, also Holz oder Pelletheizungen oder auch Hackschnitzel
zur Erfüllung des 65 %-Zieles von erneuerbaren Energien im Heizungsbereich verboten werden sollen. Für den Heizungstausch im Bestand würde die Nutzung von Holz nach den Plänen der Ampel zudem massiv erschwert werden.

„Holz wird seit Generationen nachhaltig genutzt, die Nutzung ist auch für einen gezielten Waldumbau sinnvoll und notwendig. Die Grenzwerte für die Emissionsbelastung sind gerade für zentrale Heizungsanlagen streng“ so der Abgeordnete.

In der Region nutzen viele Haushalte Holz als heimische Energiequelle. Für viele Waldbesitzer ist Brennholz ein Nebenprodukt, das eine zusätzliche Einnahmequelle darstellt. Auch klimapolitisch ist es nicht nachvollziehbar Holz als Rohstoff beim Heizen nicht zu nutzen.

Die äußerst knappen Fristen der Verbote von Gas- und Ölheizungen sind ebenfalls höchst problematisch. Sie führen vielfach dazu, dass aktuell verstärkt noch neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden, bewirken also das Gegenteil des Beabsichtigten.

Insgesamt findet eine einseitige Fokussierung auf die Technologie der Wärmepumpe statt. Diese kann sinnvoll und effizient sein, ist aber gerade im Bestand häufig mit hohen Hürden und Kosten verbunden. Außerdem ist die Wärmepumpe eben nicht die einzige Technologie, die zur Verfügung steht.

„Der Gesetzentwurf der Ampel greift insgesamt massiv ins Eigentum der Menschen ein und entwertet bestehende Immobilien. Auch deshalb darf das Gesetz so nicht kommen“ so Lenz abschließend.