Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Bundestags – 13.11.2019

Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlung-Durchführungsgesetzes

Ich werde heute dem Antrag der Bundesregierung zustimmen. Anlässlich der Erhöhung der Umschichtung von 4,5 % auf 6 % von der 1. Säule in die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist es für mich aber wichtig, folgende Punkte klar festzuhalten:

  • Die einmalige Erhöhung auf 6 Prozent ist ein Kompromiss. Der Erhöhung der Umschichtung ist eine intensive Diskussion mit dem Koalitionspartner, der SPD, vorausgegangen. Agrar- und Umweltpolitiker der SPD hatten die maximale Umschichtung von 15 Prozent aus der 1. in die 2. Säule gefordert. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Umschichtung in Höhe von 4,5 Prozent ausreichend.
  • Die erhöhte Umschichtung gilt nur für das Jahr 2020. Ein Automatismus ist daraus nicht abzuleiten.
  • Eine Vorfestlegung der Umschichtung für die kommende GAP (2021-2027) stellt der heutige Beschluss ebenfalls nicht dar.
  • Für das vorgesehene Übergangsjahr 2021, in welchem die Regelungen zur aktuellen GAP verlängert werden sollen, gilt die heute beschlossene Erhöhung nicht – auch nicht als Vorfestlegung oder Ausgangsbasis für anstehende Beratungen.
  • In den Haushaltsverhandlungen will ich eine vollständige Kompensation der Mittelkürzung erreichen. Die CSU im Bundestag fordert, analog zur Einmaligkeit der erhöhten Umschichtung, eine einmalige Beitragsabsenkung in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in voller Höhe der zusätzlichen Umschichtung. Die erhöhte Umschichtung kürzt die Direktzahlungen um 4,50 Euro je Hektar; wir wollen zum Ausgleich einen zusätzlichen Beitragsrabatt in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft von 4,50 Euro im Jahr 2020 für jedes beitragspflichtige Hektar.
  • Eine Beispielrechnung verdeutlicht, dass langfristig eine andere Ausgestaltung der 1. Säule benötigt wird, denn kleine und mittlere Betriebe brauchen eine wesentlich stärkere Unterstützung als großindustrielle Agrarbetriebe: Ein durchschnittlicher bayerischer Betrieb (mit ca. 35 ha) verliert 4,50 Euro je Hektar, insgesamt rund 160 Euro an Direktzahlungen einmalig im Jahr 2020. In Mecklenburg-Vorpommern verliert der Durchschnittsbetrieb (mit ca. 274 ha) rund 1.250 Euro, eine Kapitalgesellschaft mit 3.000 ha bspw. 13.500 Euro.
  • In Bayern stehen durch die erhöhte Umschichtung in den Programmen der 2. Säule, beispielsweise im Bayerischen Kulturlandschaftsprogram (KULAP) oder in der Investitionsförderung, insgesamt rund 14 Mio. Euro mehr zur Verfügung.
  • Die Bayerische Staatsregierung ist aufgefordert, den gleichen Betrag an Landesmitteln bereitzustellen, auch wenn eine Kofinanzierung EU-rechtlich nicht erforderlich ist. Dies wäre ein starkes Zeichen der Solidarität mit den Bäuerinnen und Bauern in Bayern.
  • Am KULAP mit seinem breit angelegten Ansatz und dem daraus resultierenden vielfältigen Angebot an Maßnahmen zur Honorierung von über den rechtlichen Rahmen hinausgehenden Agrarumweltleistungen der Landwirtschaft beteiligen sich rund 50.000 bayerische Betriebe (knapp 50 % der Betriebe in Bayern). Insgesamt werden auf mehr als 1 Million Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bayern über das KULAP derzeit diese Umwelt- und Naturschutzleistungen honoriert.
  • Das KULAP setzt den Grundsatz bayerischer Agrarpolitik „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ um. Die zusätzlichen 14 Mio. Euro an umgeschichteten EU-Mitteln stützen diesen Ansatz.
  • Von den Bundesländern erwarte ich künftig eine klare Positionierung bei der Mittelumschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Bei Agrarministerkonferenzen die Haltung zur Beibehaltung eines Umschichtungssatzes von 4,5 Prozent beschließen, sich im Plenum des Bundesrates auf 6 Prozent verständigen und im Umweltausschuss des Bundesrates sogar 8,5 Prozent fordern zeugt von fehlender politischer Verantwortung und Verlässlichkeit gegenüber den Bäuerinnen und Bauern.