Lärmschutz hat beim Autobahnausbau oberste Priorität

Der im März veröffentlichte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sieht vor, dass die A 94 zwischen dem Autobahnkreuz München-Ost sowie der Anschlussstelle Markt Schwaben auf sechs Spuren ausgebaut wird. Die A 99 soll auf gesamter Länge zwischen dem Kreuz München-Nord und dem Kreuz München-Süd auf acht Spuren erweitert werden. Beide Vorhaben wurden in den sog. vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung eingestuft.

Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz: „Mit dem Ausbau muss auf jeden Fall auch ein bestmöglicher Lärmschutz einhergehen. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände müssen Vorrang haben. Lediglich passive Maßnahmen, wie etwa der Einbau von Schallschutzfenstern, sind nicht ausreichend.“

Beim Ausbau der A 94 und der A 99 müssen hinsichtlich des Lärmschutzes die Grundsätze der Lärmvorsorge gelten. Das heißt, der Lärmschutz soll durch eine Kombination von Fahrbahnbelag und Wall-/Wandkombinationen erreicht werden.

Lärmschutzmaßnahmen sind an der A 94 bei Weißenfeld, Ammerthal, Parsdorf, Angelbrechting und Neufarn notwendig. An der A 99 werden im Landkreis Ebersberg bei Vaterstetten sowie Weißenfeld Maßnahmen erforderlich.

„Die Autobahndirektion ist dabei, die Lärmschutzbelange bereits jetzt bei den entsprechenden Planungen zu berücksichtigen. Ich werde die Planungen intensiv begleiten und die Realisierung bestmöglicher Lärmschutzmaßnahmen einfordern“, so MdB Lenz abschließend