Weg frei für freie WLAN-Hotspots

Störerhaftung abgeschafft

Anbieter von WLAN haften künftig nicht mehr für den Missbrauch durch Dritte. Am Donnerstag beschloss der Bundestag die Abschaffung der Störerhaftung. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?

Private und gewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots sollen bei rechtswidrigem Missbrauch ihrer Anschlüsse künftig nicht mehr dem Risiko von Abmahnkosten und Schadenersatzzahlungen ausgesetzt sein. Mit der Änderung des Telemediengesetzes hat der Bundestag am Donnerstag diese sogenannte Störerhaftung abgeschafft. Denn bisher wurde derjenige, der ein offenes WLAN anbietet, beispielsweise in seinem Café, für illegale Downloads seines Gastes haftbar gemacht, erklärte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium. Sie verglich dies so: „Dies wäre genauso, als wenn Verkehrsbetriebe dafür haftbar gemacht werden, dass jemandem in der S-Bahn der Geldbeutel geklaut wurde. Also eine sehr verstörte Regelung.“

Die Regierungskoalition schafft diese Regelung nun ab. WLAN-Anbieter werden künftig Internet-Providern gleichgestellt und stehen unter einem Haftungsprivileg. Allerdings ist es auch in Zukunft möglich, bei massivem Missbrauch eines lokalen WLAN-Netzwerks den Anbieter zur Rechenschaft zu ziehen. Eine entsprechende gerichtliche Anordnung muss aber wirksam und verhältnismäßig sein und darauf gerichtet sein, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern.