Antworten zur Flüchtlingspolitik

Umgang mit den Flüchtlingen an der deutschen Granze

Was passiert an den deutschen Grenzen? Welche Flüchtlinge werden reingelassen, welche schon jetzt zurückgewiesen?Und wer wird registriert?

Im Zusammenhang mit der politischen Debatte über die Einführung von Obergrenzen bei der Flüchtlingsaufnahme stellen sich viele Fragen zur bisherigen Praxis. Nach der Festnahme dreier mutmaßlicher IS-Mitglieder in norddeutschen Asylunterkünften ist zudem eine Debatte über mögliche Sicherheitslücken entbrannt. Ein Überblick:

Wer wird an den Grenzen zurückgewiesen

Zurzeit werden an den Grenzen Personen zurückgewiesen, die keine gültigen Einreisepapiere und kein Visum bei sich haben und zugleich keinen Schutz in Deutschland wollen. Bis Ende Juli erfüllten 14.936 Menschen die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Abkommen nicht, wie aus einer Statistik der Bundespolizei hervorgeht. An der Grenze zu Österreich wurden allein 11.691 Personen abgewiesen, an den Flughäfen waren es 2363 Personen. An der Grenze zu Frankreich wurden 240 Migranten abgewiesen, an der Grenze zur Schweiz 162, zu den Niederlanden 118 und an der deutsch-dänischen Grenze 104 Personen. Für diejenigen, die Asyl beantragen wollen, sieht das Recht eine individuelle Prüfung vor, auch ohne Ausweis.

Theoretisch können alle Flüchtlinge nach der sogenannten Dublin-Verordnung in das Land zurückgeschickt werden, in dem sie zuerst EU-Boden betreten haben. Denn dort muss dem Abkommen zufolge der Asylantrag gestellt und bearbeitet werden. Allerdings ist ein geordnetes Verfahren vorgeschrieben. Es muss nachweisbar sein, wo jemand eingereist ist. Eine solche Prüfung kostet meist Zeit und kann nicht an der Grenze passieren.

Als Grundlage für Dublin-Überstellungen dient vor allem die europäische Datenbank Eurodac. Doch die Registrierungen von Migranten durch die einzelnen Länder ist lückenhaft, so dass es dort oft keine Treffer gibt. Wie andere Staaten schickt Deutschland zudem keine Flüchtlinge nach Griechenland zurück, wo viele das erste Mal in Europa stranden. Der Grund ist, dass Flüchtlingsunterkünfte dort als unzureichend gelten. Ungarn als Schengen-Außenstaat hat angekündigt, generell keine zurückgeschickten Flüchtlinge aufnehmen zu wollen.

Wie viele Flüchtlinge kommen ins Land?

Im vergangen Jahr kam rund eine Million Flüchtlinge nach Deutschland. Für dieses Jahr gibt es keine ganz exakte Zahl. In den Erstaufnahme-Einrichtungen wurden von den Ländern im sogenannten Easy-System bis August mehr als 256.000 Flüchtlinge registriert. Allerdings ist die Zahl aufgrund von Doppelregistrierungen in der Regel zu hoch, und ein Großteil der Personen kam nicht erst in diesem Jahr ins Land, sondern wird noch nachregistriert. Die Bundespolizei stellte bei nicht flächendeckenden Kontrollen im Grenzgebiet in den ersten acht Monaten rund 132.500 illegale Einreisen von Flüchtlingen fest. Erst wenn das neue Gesetz zum Datenaustausch richtig umgesetzt ist, erwartet die Regierung im Herbst genaue Zahlen.

Wo finden Grenzkontrollen statt?

Am 13. September vergangenen Jahres wurden temporäre Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze beschlossen und seitdem mehrfach verlängert. Sie gelten jetzt bis Mitte November. Die Kontrollen finden nach Angaben des Innenministeriums je nach aktuellen Erkenntnissen "zeitlich und örtlich flexibel" statt, teils auch durch Zivilstreifen. An der deutsch-schweizerischen Grenze, über die zunehmend mehr Migranten nach Deutschland kommen, gibt es keine Grenzkontrollen. Bis Juli reisten hier schon rund 3400 Personen ein, im gesamten Vorjahr waren es 4200. Allerdings gibt es hier eine verdachtsunabhängige Schleierfahndung, Bundespolizei und das Schweizer Grenzwachtkorps gehen auf schweizerischem Gebiet gemeinsam auf Streife.

Wer wird registriert?

Seit Ende vergangenen Jahres werden alle an der deutsch-österreichischen Grenze festgestellten Asylsuchenden mit Lichtbild und Fingerabdruck erfasst. Mit dem neuen Datenaustauschgesetz sollen seit dem 5. Februar zudem Asylsuchende bereits vor dem Einreichen des Asylantrags beim ersten Kontakt mit einer Behörde registriert werden. Die Angaben werden dann mit den Datenbanken von Sicherheitsbehörden abgeglichen. In ihrer Erstaufnahme-Einrichtung erhalten die Flüchtlinge schließlich einen Ankunftsnachweis. Dieser Ausweis dient als Nachweis der Registrierung und gilt als Voraussetzung für diverse gesetzliche Leistungen für Asylbewerber. Mehrfach-Registrierungen sollen so verhindert werden. Inzwischen können laut Innenministerium alle neu ankommenden Flüchtlinge entsprechend erfasst werden. Die vorher eingereisten Asylsuchenden, die noch nicht registriert wurden, werden nach und nach registriert. Dies soll spätestens im Herbst abgeschlossen sein.

Was passiert bei Personen ohne Personalpapiere?

81 Prozent aller Personen, gegen die die Bundespolizei Anzeige wegen unerlaubter Einreise erstattet hat, hatten im Zeitraum von Januar bis Juli kein Personaldokument bei sich. Für diese Menschen gibt es dennoch ein Asylverfahren. Das BAMF versucht dann gegebenenfalls mit Sprachanalysen und Abfragen zur Herkunftsregion zu überprüfen, ob die Person aus der angegebenen Gegend stammt. Dokumente werden mit diversen technischen Verfahren auf ihre Echtheit überprüft.