Bundestag verabschiedet Schienenlärmschutzgesetz

MdB Lenz: Verbot lauter Güterwagen ab 2020/2021 ist ein notwendiger Schritt, um Zunahme des Lärms einzudämmen

Bundestag verabschiedet Schienenlärmschutzgesetz
MdB Lenz: Verbot lauter Güterwagen ab 2020/2021 ist ein notwendiger Schritt, um Zunahme des Lärms einzudämmen
 
Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag das von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegte Schienenlärmschutzgesetz beschlossen. Laute Güterwagen sind damit ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 auf dem deutschen Schienennetz verboten.
 
Wahlkreisabgeordneter Andreas Lenz: „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Lärmschutz. Auch die Anwohner der Bahnstrecken Rosenheim – München sowie München – Mühldorf durch den Landkreis Ebersberg werden mittelfristig davon profitieren.“
 
Das Gesetz legt einen Schallemissionswert fest, den nur leise Güterwagen mit Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen einhalten können bzw. laute Güterwagen nur dann, wenn sie mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit fahren.
 
Die Regelung ist ein Baustein eines Maßnahmenpakets der Koalition, um den Schienenlärm zu reduzieren. Bereits heute fördert der Bund die Umrüstung der Güterwagen auf lärmmindernde Technik mit 152 Millionen Euro. Durch das sog. lärmabhängige Trassenpreissystem zahlen laute Züge mehr als leise.
 
„Die neue Regelung ist ein Baustein zu einer deutlichen Reduzierung des Schienenlärms bis 2020. Natürlich sind darüber hinaus noch weitere Anstrengungen für einen effektiven Lärmschutz notwendig. Dafür werde ich mich weiter einsetzen“, so Lenz abschließend.