Bundestag beschließt Förderung für Carsharing

Lenz und Niedergesäß: Carsharing stärkt nachhaltige Mobilität im Landkreis Ebersberg

Der Bundestag hat das Carsharing-Gesetz beschlossen und verbessert so die Voraussetzungen für ‚Carsharing‘, das ‚Teilen bzw. gemeinsame Benutzen von Autos‘ auch im Landkreis Ebersberg.

Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz: „Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing zu verstehen ist und fördert das Angebot von Carsharingfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei sieht das Carsharing-Gesetz unter anderem die Möglichkeit vor, Parkgebühren für Carsharing-Autos zu senken oder zu streichen. Kommunen sollen beispielsweise Abstellflächen ausschließlich für solche Fahrzeuge reservieren können. Mit dem Carsharing-Gesetz wird es künftig einfacher sein, sich ein Auto zu teilen.“

Geschäftsmodelle für das Carsharing werden so auch in kleinen Städten und Gemeinden gefördert. „Carsharing ergänzt den Mobilitätsmix, von dem Großstädter bereits profitieren. Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ebersberg können in Zukunft noch flexibler mit dem Auto unterwegs sein. Dabei kann auch eine stärkere Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr, dem Rad- und Fußverkehr erfolgen“, so Lenz.

Landrat Robert Niedergesäß: „Das Gesetz unterstützt den Landkreis Ebersberg als CarsharingModellregion. Der Landkreis Ebersberg hat bereits beschlossen, dass bis 2030 ein flächendeckendes CarsharingAngebot in allen Gemeinden und Ortsteilen über 1.000 Einwohner entstehen soll, das von ehrenamtlich organisierten CarsharingVereinen betrieben wird. Den Verantwortlichen sind wir für Ihr großes Engagement sehr dankbar. Bereits heute ist der Landkreis Ebersberg führend und weist die höchste Anbieterdichte von CarsharingVereinen in Deutschland auf. Über 70 % der Landkreisbürger können in 9 von 21 Gemeinden auf Carsharing-Angebote zugreifen. Dabei ersetzt laut neuesten Studien ein Carsharing-Fahrzeug rund acht Privatfahrzeuge. Wir wollen dieses Angebot weiter ausbauen und Carsharing weiter unterstützen.“

„Mit dem Gesetz wird der Trend zum Teilen unterstützt und die Potenziale des Carsharings für noch mehr individuelle Mobilität genutzt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen den Komfort der individuellen Mobilität durch das Auto, aber ohne selbst ein eigenes Auto besitzen zu müssen. Einzelnen Kommunen können die Regelungen künftig nach ihren eigenen Bedürfnissen umsetzen“, so MdB Andreas Lenz.

„Das Gesetz kann dazu beitragen, den Schadstoffausstoß insgesamt zu reduzieren. Wenn sich mehrere Nutzer ein Auto teilen, verringert das den Individualverkehr und verbessert gleichzeitig die Parkplatzsituation durch weniger Parkplatzsuchverkehr“, so Lenz abschließend.

Das Carsharing nimmt in Deutschland stetig zu. Zum Jahresbeginn 2017 konnte die Branche gut ein Viertel mehr Kunden als im Vorjahr verzeichnen. Insgesamt wurden 1,7 Millionen Nutzer registriert, ein Zuwachs von 455.000 gegenüber 2016.