Maßnahmen gegen Einbruchskriminalität beschlossen - Wohnungseinbruch wird zukünftig härter bestraft

Künftig wird der Einbruch in Privatwohnungen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden. „Das ist ein wichtiges Zeichen, dass es der Politik ernst ist im Kampf gegen die Einbruchskriminalität“, so Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz.

Einbrüche sind damit keine sogenannten minderschweren Taten mehr, sondern sie werden als Verbrechen eingestuft. Damit soll verhindert werden, dass Verfahren rasch eingestellt werden können. Außerdem wird in diesen Fällen die sogenannte Verkehrsdatenabfrage ermöglicht. Diese ermöglicht, zu erkennen, wo und wann Einbrecher in das Mobilfunknetz eingeloggt waren.

Dieser Schritt, so MdB Lenz, sei angesichts steigender Einbruchszahlen sehr wichtig: „Die Folgen eines Einbruchs sind für viele Menschen eine traumatische Erfahrung. Dazu gehört neben dem materiellen Schaden auch das Gefühl, sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu fühlen. Das SPD-geführte Justizministerium hatte die Maßnahme lange Zeit blockiert.“

Des Weiteren steigen die Möglichkeiten bei der KfW-Förderung für Sicherheitsmaßnahmen. Lenz: „Mieter- und Wohnungseigentümer werden finanziell unterstützt, wenn sie ihre Wohnungen und Häuser sicherer machen.“

Dennoch, so erklärt Lenz weiter, seien präventive Maßnahmen und härtere Strafen allein nicht ausreichend. „Entscheidend ist zudem die ausreichende Präsenz der Polizei vor Ort. Vor allem der Freistaat investiert auch hier massiv, mit zusätzlichen 2.000 neuen Polizeistellen in den nächsten vier Jahren.“ Lenz befürwortet eine Art ‚Task-Force‘, die sich aus Vertretern von Polizei, Behörden und Politik zusammensetzt und den Arbeitsschwerpunkt auf das Problem der Einbruchskriminalität richtet.