MdB Lenz zur B 15neu: „Beschlüsse der Staatsregierung gelten!“

Pressemitteilung vom 06.08.2015

Erding/Berlin. „Die Anmeldung der Varianten der B 15neu für den Bundesverkehrswegeplan durch die Bayerische Staatsregierung hat unverändert Bestand“, so Andreas Lenz. Damit reagiert der CSU-Wahlkreisabgeordnete auf Äußerungen, die raumgeordnete Trasse sei nur noch „pro forma“ im Spiel, in Wahrheit jedoch längst aufgegeben.
Lenz: „Fakt ist: Zwischen Landshut und Haag/B12 hat der Freistaat zwei Varianten für die Weiterführung der B 15neu gemeldet. Diese werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium einer Kosten-Nutzen-Untersuchung unterzogen.“ Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Oktober vorliegen. Danach findet eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit mit den Ergebnissen statt. Sechs Wochen lang können sich alle Interessierten online oder schriftlich zum Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans äußern.
Es liege ein eindeutiger Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Februar dieses Jahres vor, wie Lenz betont. Wörtlich lautet es im Protokoll der Ministerratssitzung: „Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrserschließung zwischen Landshut und der B 12/A 94 soll eine Anmeldung zweier alternativer Trassen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) für eine ergebnisoffene und gleichgewichtige Bewertung erfolgen: zum einen für den Ausbau der Bestandstrasse B 15alt mit Ortsumfahrungen und zum anderen für die ursprünglich raumgeordnete Trasse B 15neu als Korridoranmeldung.“
„Dieser Beschluss ist im Übrigen am 11. Februar vom Bayerischen Landtag auch mit den Stimmen der SPD bestätigt worden“, so Lenz.
Bei der Kosten-Nutzen-Betrachtung müssten bei beiden Trassenvarianten alle Faktoren einbezogen werden. Andreas Lenz: „Das habe ich gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nachdrücklich eingefordert.“
So sei es im Falle eines Ausbaus der Bestandstrasse nicht mit dem Bau von Ortsumfahrungen getan. Bei einem kostentechnischen Vergleich müsse berücksichtigt werden, dass nicht nur die Kosten für etwaige Umgehungen anfallen. Zudem wären während der Bauphase jahrelang Parallelstraßen erforderlich.
Lenz: „Bei der Untersuchung der Raumordnungstrasse könne zudem eine zweispurige Variante mit Überholabschnitten betrachtet werden. Auch eine solche Variante würde eine Entlastung der Gemeinden im Landkreis Erding gewährleisten.“
Das Verkehrsaufkommen speziell zwischen Landshut und der A 94 werde aller Voraussicht nach weiter zunehmen. Die A 94 stelle nach ihrer Fertigstellung die kürzeste Verbindung zwischen München und Wien dar. Gerade der zu erwartende Verkehr in Richtung Osten werde zukünftig die B 15 als mögliche Route wählen.
„Auch deshalb ist die Weiterplanung einer östlichen Trasse Landshut/Mühldorf notwendig.“, so Lenz.
Südlich der B 12 bei Haag soll die Fortführung auf der Bestandstrasse inklusive der Ortsumgehung Rosenheim bis zum Anschluss an die A 8 erfolgen. Die Raumordnungstrasse wird in diesem Abschnitt nicht mehr weiterverfolgt werden.