Planfeststellungsbeschluss für Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) Lenz: Abschluss der Planfeststellung muss im neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt werden!

Pressemitteilung vom 12.10.2015

Erding/Berlin. Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss für die Umfahrung von Taufkirchen (Vils) im Zuge der B 388 erlassen. Dieser war seit Monaten seitens der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger erwartet worden.
MdB Andreas Lenz: „Ich begrüße den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses sehr! Es ist gut, dass nun die Grundlagen für das 5,4 Kilometer lange Projekt im Norden Taufkirchens gelegt sind.“
Lenz hatte sich sowohl an die Regierung von Oberbayern als auch an Staatsminister Joachim Herrmann gewandt mit der nachdrücklichen Bitte, die Gemeinde bei dem Bemühen um einen zeitnahen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu unterstützen.
Besondere Bedeutung hat dies vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans: „Das Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses für die Umfahrung von Taufkirchen muss Eingang in den neuen Bundesverkehrswegeplan finden“, so Lenz.
Lenz weiter: „Taufkirchen an der Vils braucht dringend eine Entlastung durch die Ortsumgehung der B 388. Durch das Zusammentreffen mit der B 15 ist das Ortszentrum täglich mit bis zu 16.000 Fahrzeugen – davon 2.000 LKW – belastet.“
„Ich werde mich nun nochmals an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wenden und mich erneut für eine Aufnahme der Umfahrung Taufkirchen (Vils) in den vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans einsetzen“, so Lenz abschließend.