Vorstellung des überarbeiteten Lärmschutzgutachtens für den Brennerzulauf in Flintsbach am Inn; Lenz und Huber: Nochmals Verbesserungen für den Lärmschutz

Pressemitteilung vom 21.09.2016

Ebersberg/Berlin. Am Montag fand ein weiterer Termin mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in Flintsbach am Inn zum Thema Lärmschutz entlang der nördlichen Brennerzulaufstrecke statt, an dem auch die Abgeordneten Andreas Lenz und Thomas Huber teilnahmen.

Vorgestellt wurde ein neuer Entwurf für die Machbarkeitsuntersuchung zur Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Zulaufstrecke zum Brennerbasistunnel. Das die gesamte Strecke umfassende Lärmschutzgutachten war nach Vor-Ort-Terminen mit den Kommunen vom Ingenieurbüro Möhler & Partner noch einmal überarbeitet worden.

Insgesamt werden an der Strecke jetzt 13,2 Millionen Euro in zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen investiert.

„Vor allem das Anbringen von Schienenstegdämpfern in Ortsdurchfahrten entlang der gesamten Strecke im Rahmen eines Pilotprojekts ist ein Fortschritt“, so MdB Andreas Lenz. Diese tragen laut Bahn zu einer Lärmreduzierung von zwei dbA bei. „Außerdem soll durch regelmäßiges Schleifen der Schienen eine zusätzliche Schallreduzierung erreicht werden“, wie MdL Thomas Huber erklärt. Auch diese Maßnahme sei zu begrüßen.

Ein Bahnsprecher betonte, dass die Deutsche Bahn AG bereits 50 Prozent ihrer Güterzüge mit so genannten leisen Bremssohlen ausgestattet habe. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hält zudem weiter an einem gesetzlichen Verbot aller lauten Güterzüge, auch aus dem europäischen Ausland, bis 2020 fest.

Lenz und Huber betonten übereinstimmend, dass sie darauf drängen, aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Grafing unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort erneut und umfassend zu prüfen.

So sieht der überarbeitete Entwurf des Lärmschutzgutachtens zwar im Bereich Oberelkofen eine Lärmschutzwand vor. Aber auch im Bereich Schammach sei zusätzlicher Lärmschutz erforderlich.

Die beiden Abgeordneten wollen bei den zuständigen Stellen noch einmal auf eine Neubewertung hinwirken.

Insgesamt sei aber jede Verbesserung positiv zu bewerten, so Lenz und Huber abschließend.