MdB Lenz sieht dringenden Änderungsbedarf beim Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Bezugnehmend, Bericht EZ vom: 16.09.2016

Pressemitteilung vom 21.10.2016

Berlin/Ebersberg. Seit März dieses Jahres ist EU-weit die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Andreas Lenz betont: „Das Justizministerium muss Unklarheiten, die sich in der Praxis in den vergangenen Monaten ergeben haben, schnellstmöglich beseitigen. Wir brauchen umgehend eine Klarstellung und Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, um für die Kreditinstitute Planungs- und Rechtssicherheit herzustellen. Die Einbrüche bei der Kreditvergabe haben offensichtlich gezeigt, dass es Nachbesserungen geben muss. Es ist ein Skandal, dass aktuell wirtschaftlich begründete Kredite aufgrund rechtlicher Schikanen und einer Altersbeschränkung nicht vergeben werden können.“

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise von 2008, der eine Immobilienkrise in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten vorherging, sollte die EU-Richtlinie Menschen vor Überschuldung schützen. Diese Märkte sind allerdings nicht mit dem deutschen Immobilienmarkt mit soliden Baufinanzierungsstrukturen vergleichbar. „Natürlich ist auch auf die Rückzahlungsfähigkeit von Krediten abzuzielen, jedoch sind beispielsweise Altersgrenzen diskriminierend“, so der Wahlkreisabgeordnete Andreas Lenz. Auch zukünftig müsse der Wert der Immobilie bei der Kreditvergabe eine zentrale Rolle spielen. Eine Immobilie könne zwar an Wert verlieren, dies sei auch mit Sicherheitsabschlägen zu berücksichtigen, jedoch würde Wohneigentum selten völlig wertlos, so Lenz.

Bayern hat sich mit zwei Anträgen im Bundesrat für einen fairen Zugang zu Immobilienkrediten für Familien und Rentner eingebracht. Dabei soll es auch Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie kleineren Banken weiterhin ermöglicht werden als Kreditgeber für den Mittelstand, Familien und Rentner ohne Überregulierung zur Verfügung zu stehen.

Der Bundestagsabgeordnete Lenz fordert das BMJV auf: „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dies zeigt uns die Wohnungsknappheit auch in unserem Raum unmissverständlich. Wir müssen gerade Familien und älteren Bürgern auf Basis einer soliden Finanzierung auch weiterhin Finanzierungsmöglichkeiten für ein Eigenheim ermöglichen. Es liegt nun an Bundesjustizminister Maas, diese Diskriminierung zu beseitigen und den Weg für eine sichere und unkomplizierte Immobilienkreditvergabe frei zu machen.“