Bundestag beschließt Bundesverkehrswegeplan und zugehörige Ausbaugesetze: Erhebliche Verbesserungen für die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Erding!

Pressemitteilung vom 02.12.2016

Erding/Berlin. Am Freitag, den 02. Dezember 2016 hat der Bundestag den Bundesverkehrswegeplan bis in das Jahr 2030 fortgeschrieben. Dazu wurden die entsprechenden Ausbaugesetze verabschiedet. Sämtliche Projekte sind dementsprechend auch mit Haushaltsmitteln bis in das Jahr 2030 unterlegt.

 

Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz: „Für unsere Region hat der neue Bundesverkehrswegeplan eine große Bedeutung. Gerade der Landkreis Erding weist einen starken Druck auf die Verkehrsinfrastruktur auf.“

 

Der jetzt beschlossene Bundesverkehrswegeplan sei für die Straßen- und Schienenprojekte im Landkreis Erding ein großer Schritt nach vorne. Lenz weiter: „Es wird in den kommenden Jahren viel Geld in den Landkreis fließen, um Entlastungen zu schaffen.“

 

Ein besonderer Erfolg sei, dass sämtliche Umfahrungen entlang der B 388 in den vordringlichen Bedarf eingestuft worden seien. „Dabei handelt es sich um kein leeres Versprechen – die Projekte in Moosinning, Erding, Grünbach und Taufkirchen (Vils) haben eine klare Finanzierungsperspektive und können im Zeitrahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 umgesetzt werden. Sobald Baurecht besteht, können die Vorhaben realisiert werden“, so Lenz. Allein die Umgehungsprojekte an der B 388 im Landkreis Erding haben einen Gesamtumfang von rund 86 Millionen Euro.

 

Die B 15neu wurde in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingeordnet. Der Freistaat Bayern hat die Möglichkeit, die Planung bis zum Baurecht voranzutreiben.

 

Die Trassenentscheidung liegt jetzt beim Freistaat. Andreas Lenz: „Aus meiner Sicht hat die raumgeordnete Trasse klare Vorteile. Diese Argumentation werden wir weiter nachdrücklich einbringen. Es ist jedoch einmal mehr zu betonen, dass mit dem Bundesverkehrswegeplan eine ‚Monstertrasse‘ längs durch den Landkreis endgültig vom Tisch ist.“

 

Ebenfalls im vordringlichen Bedarf befindet sich der Ausbau der Bahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38). Das Vorhaben besitzt große Bedeutung für den Personen- und Güterverkehr für die Region und darüber hinaus. „Besonderes Augenmerk muss bei dieser Strecke auf den barrierefreien Ausbau und den Lärmschutz gelegt werden. Es müssen hier die Kriterien einer Neubaustrecke gelten. Wichtig ist zudem die Begrenzung der Kostenbelastung für die Kommunen“, so Lenz abschließend.