Geplante Erlösabschöpfung gefährdet Biogasanlagen

MdB Lenz: Biogas darf nicht rückwirkend ausgebremst werden!

Pressemitteilung vom 08. November 2022

Erding/Berlin. Die nun endlich vorliegenden Eckpunkte der Bundesregierung für die Strompreisbremse sorgen bei den Betreibern von Biogasanlagen für große Unsicherheit und Unverständnis. Die Strompreisbremse soll teilweise über die Abschöpfung von sog. Zufallsgewinnen im Strommarkt finanziert werden – rückwirkend ab September 2022.

Die Eckpunkte lassen die entscheidende Frage offen, bis zu welcher Höhe die Anlagenbetreiber Erlöse behalten dürfen. Nach einem öffentlich gewordenen Konzeptpapier der Bundesregierung sollen 90 Prozent aller Erlöse oberhalb der bisherigen EEG-Vergütung zuzüglich eines Puffers von 3 Cent je Kilowattstunde abgeschöpft werden.

„Bei einer geplanten Erlösabschöpfung darf die Biomasse nicht mit beispielsweise Windenergie oder Photovoltaik über einen Kamm geschert werden. Biomasse hat vergleichsweise hohe Produktionskosten – dafür ist sie steuerbar und flexibel“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz. Diese Vorteile der Biomasse verkenne der Ansatz der Bundesregierung völlig. Lenz weiter: „Das gilt umso mehr, als etwa für die Steinkohle eine Ausnahme gelten soll.“

Viele Anlagen haben erhebliche Investitionen getätigt bzw. fest eingeplant, um einen flexiblen Anlagenbetrieb zu ermöglichen oder Nahwärmekonzepte umzusetzen.

Zudem sind Bioenergieanlagen mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert für Ersatzteile, Einsatzstoffe sowie die Erfüllung hoher gesetzlicher Anforderungen.

„Die Erlösabschöpfung würde viele Anlagen unwirtschaftlich machen und deren Existenz gefährden. Insbesondere die rückwirkende Abschöpfung wäre ein massiver Bruch des Vertrauensschutzes“, so Lenz.

Gerade in der aktuellen Situation gelte es, alle Potentiale bei der Biomasse zu nutzen, um kurzfristig mehr Strom zu produzieren. Die Pläne der Bundesregierung würden genau das Gegenteil bewirken.

Lenz weiter: „Die Ampel ist daher aufgefordert, den Spielraum der europäischen Vorgaben zu nutzen und die Biomasse von der Erlösabschöpfung auszunehmen.“

Auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben vor wenigen Tagen einstimmig gefordert, Erlösabschöpfung und Strompreisbremse so auszugestalten, dass regenerative Stromerzeugungsanlagen mit vergleichsweise hohen Produktionskosten, wie etwa beim Biogas, nicht in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt werden.