Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ durch die bayerische Förderrichtlinie nun möglich

Weiterer Schritt für eine noch bessere Ausstattung im digitalen Bereich an Bayerns Schulen

Pressemitteilung vom 19.08.2019

Die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) wurde am 31. Juli veröffentlicht.

„Jetzt sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit der DigitalPakt Schule in Bayern umgesetzt werden kann. Das ist ein weiterer Schritt, um die Möglichkeiten der Digitalisierung an Bayerns Schulen noch besser zu nutzen“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz. 

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie erhalten die Kommunen, die privaten Schulträger und die Schulen wichtige Informationen zur Umsetzung des DigitalPakts. Die Richtlinie informiert über die förderfähige IT-Ausstattung und ihre jeweiligen Förderhöchstbeträge, die bis Ende 2021 bei den Regierungen beantragt werden können.

Dem Landkreis Erding als Schulaufwandsträger stehen 3.155.881 Euro zur Verfügung und zusätzlich 458.391 Euro als Teilbetrag für IT-Ausstattung von integrierten Fachunterrichtsräumen. Dem Landkreis Ebersberg stehen 2.774.133 Euro zur Verfügung und zusätzlich 3.884 Euro als Teilbetrag für IT-Ausstattung von integrierten Fachunterrichtsräumen. Die Mittel können nach der Umsetzung bis Mitte 2024 abgerufen werden. Darüber hinaus können alle Maßnahmen, die seit Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung am 17. Mai 2019 begonnen wurden, im DigitalPakt gefördert werden.

Zusätzlich zu den 212,5 Millionen Euro aus Landesmitteln stehen den bayerischen Schulen nun 778 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.

„Bildung ist natürlich wesentlich mehr als digitale Bildung und Digitalisierung,“ so Lenz. „Eine gute digitale Ausstattung allein macht noch keine gute Bildung. Auch deshalb werden parallel Konzepte erarbeitet, die die fachgerechte Einbindung und Umsetzung von Digitalisierung an Schulen ermöglichen.“