Auswirkungen des Coronavirus

Informationen und Unterstützung für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Im Folgenden erhalten Sie Infos und Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen aufgrund des Coronavirus.

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Antragsberechtigte:

  • Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
  • Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
  • Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.

Höhe der Soforthilfe:

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro.

 

Antragsformular:

  • Der Förderantrag ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München (= Bewilligungs- und Vollzugsbehörden) abrufbar und online ausfüllbar.

Verfahren:

Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und

  • entweder

als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden

  • oder

per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.

  • Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde, in deren Bezirk die Betriebstätte bzw. Arbeitsstätte des Antragstellers liegt. Liegt die Betriebs-/Arbeitsstätte im Stadtgebiet München ist Bewilligungsbehörde die Stadt München.
  • Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Es wird dringend gebeten, keine Förderanträge an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu schicken bzw. zu mailen.

 

Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörden:

Stadtgebiet München
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

 

Regierungsbezirk Oberbayern außer Stadtgebiet München
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

 

Weitere Möglichkeiten:

Finanzielle Unterstützungsangebote:

Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, die Darlehensprodukte der KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Der Freistaat Bayern stellt mit einer Erhöhung der Rückbürgschaften sicher, dass die LfA-Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann.

  • Ziel der Finanzierungshilfen: Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.
  • Finanzierungsvoraussetzung: Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die nachfolgenden Angebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
  • Ihr Weg zu den Finanzierungshilfen: Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist grundsätzlich Ihre Hausbank – sie berät und beantragt die finanziellen Hilfen bei LfA und BBB.

 

Darlehensprogramme:

  • Mit den Darlehensprogrammen der LfA Förderbank Bayern, insbesondere dem Universalkredit der LfA, können u. a. der allgemeine Betriebsmittelbedarf oder die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten finanziert werden. Die Darlehensprogramme können mit Haftungsfreistellungen kombiniert werden, die die Hausbanken von Ausfallrisiken entlasten und so die Kreditvergabe erleichtern. Tilgungsfreijahre sind möglich.
  • Fragen zu den Darlehensprogrammen der LfA beantworten Mitarbeiter der Task Force der LfA-Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089 2124-1000. Alle wichtigen Informationen sind unter lfa.de zu finden.
  • Auch die KfW weitet die bestehenden Programme aus, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern und die Instrumente für mehr Unternehmen verfügbar zu machen. Insbesondere werden die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit – Universell sowie den KfW-Kredit für Wachstum angepasst.

Voraussetzungen:

  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro

Kreditkonditionen:

  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank
  • Nähere Informationen zu den Programmen der KfW finden sich unter kfw.de oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539-9001.

Bürgschaftsprogramme: Bei nicht ausreichenden Sicherheiten können Darlehen der Banken verbürgt werden:

  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB): Die BBB übernimmt Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern, die den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau zuzuordnen sind. Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 1,25 Millionen Euro möglich.
  • Weitere Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Telefonnummer 089 545857-0.
  • Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern: Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 5 Millionen Euro möglich. Darüber hinaus können auch Staatsbürgschaften übernommen werden. Für Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (s. o.) zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt die Förderberatung der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089 2124-1000.

Aktivierter Mittelstandsschirm: Bayern hat den Mittelstandschirm mit den bewährten Instrumenten aus der Finanzmarktkrise aktiviert. Der aktivierte Mittelstandsschirm umfasst die nachfolgenden Instrumente:

  • Darlehensprogramme inkl. verbesserter Haftungsfreistellungen der LfA: Über den Universalkredit kann auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf finanziert werden. Es besteht eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für Universalkredit-Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen bis 2 Millionen Euro. Weitere Verbesserungen sind bereits geplant: So sollen Haftungsfreistellungen im Universalkredit zukünftig auch für große Unternehmen mit einem Konzernumsatz von 500 Millionen Euro und für Darlehen bis 4 Millionen Euro möglich sein.
  • Bürgschaftsinstrumentarium: Das bewährte Bürgschaftsinstrumentarium steht uneingeschränkt zur Verfügung. Aktuell beträgt die maximale Bürgschaftsquote für Betriebsmittelkredite 50 Prozent. Der Zugang für die Verbürgung von Betriebsmittelkrediten wurde sowohl bei LfA- als auch bei Staatsbürgschaften vereinfacht. Für besonders betroffene Unternehmen können Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften gewährt werden.

Steuerstundung: Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.

  •  Bis zu einer etwaigen bundeseinheitlichen Regelung gilt Folgendes: Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat können die Finanzämter im konkreten Einzelfall teilweise oder ganz verzichten, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Epidemie ursächlich ist.
  • Der Antrag zur Steuerstundung (PDF auf externem Server). Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter folgenden Links:

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Steuerstundung: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmer (Frist: 26.03.2020)  für die Monate März und April, bei der Krankenkasse einzureichen.

Weiter Informationen:
https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

Antrag:
Antrag Stundung Sozialversicherungsbeiträge

2. Kurzarbeitergeld

 

3. Steuern

4. Liquiditätshilfen

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515

Hotline KfW: 0800 539 9001

5. Exportwirtschaft

  • Exportkreditgarantien:
    https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen
  • Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 99, Service: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
  • Ausfuhrgenehmigungen:
    Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

6. Infos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

7. Allgemeine Infos

a) Hotlines für Unternehmen

  • Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
    Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

b) Hotlines für Bürgerinnen und Bürger

  • Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:  Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 18 615 6187, E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
  • Informationen für Tourismusbranche
    über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes:

    https://corona-navigator.de/
  • Infotelefon der Bundesagentur für Arbeit (Ebersberg):
    Hotline zu den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit vor Ort
    08092 / 8256750