Parteienfinanzierung

Staat muss nicht diejenigen finanzieren, die ihn beseitigen wollen

Verboten hat das Bundesverfassungsgericht die NPD im Januar trotz ihrer Verfassungsfeindlichkeit, die das Gericht ausdrücklich festgestellt hat, nicht. Aber die Richter betonten die Möglichkeit, der Partei die staatlichen Finanzhilfen zu streichen. Die Voraussetzungen dafür haben die Abgeordneten nun am Donnerstag mit einer Grundgesetzänderung geschaffen.

 

„Wer Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit angeht und sie nicht zur Grundlage seines Handelns macht, der hat in unserer wehrhaften Demokratie keinen Platz und darf auch nicht finanziert werden“, stellte Volker Ullrich (CSU) im Bundestag unmissverständlich klar. Im Januar dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) abgelehnt und sich damit gegen ein Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgesprochen. Das Gericht hatte zwar festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet. Dennoch wurde die Partei – trotz Verfassungsfeindlichkeit – aufgrund ihrer derzeit geringen politischen Einflussnahme nicht verboten. Damit habe das Bundesverfassungsgericht eine neue Kategorie geschaffen, so Ullrich: die Kategorie „verfassungsfeindlich, aber derzeit nicht relevant“. „Unsere Aufgabe ist es, auf diese neue Kategorie zu antworten“, erklärte er.

 

Finanzielle Unterstützung entziehen

Gleichzeitig hatte das Gericht in seinem Urteil auf die Möglichkeit hingewiesen, solchen politischen Parteien die staatliche Teilfinanzierung zu entziehen. Mit der Änderung des Grundgesetzartikels 21 können künftig politische Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, wenn „ihre Zielsetzung oder das Verhalten ihrer Mitglieder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist“. Außerdem sollen die steuerlichen Begünstigungen für die Parteien und für Zuwendungen an diese entfallen. Denn, so Ullrich: „Der Staat muss nicht diejenigen finanzieren, die ihn beseitigen wollen.“ Im Übrigen gelte das, auch für zukünftige extremistische Parteien – egal, ob von links oder rechts.

 

Festgestellt wird der Ausschluss durch das Bundesverfassungsgericht. Er erfolgt für die Dauer von sechs Jahren. Dies regelt das „Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung“, das ebenfalls am Donnerstag verabschiedet wurde. Im Falle einer Auflösung und Gründung einer Nachfolgepartei, um so den Ausschluss zu umgehen, ist ein vereinfachtes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorgesehen.