Der Bundestag hat in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen debattiert. Unbefugtes Fotografieren und Filmen des Intimbereichs anderer Menschen, das sogenannte „Upskirting“, soll damit unter Strafe gestellt werden. Auch Schaulustige, die nach Unfällen Bilder von Verstorbenen anfertigen und verbreiten, müssen künftig mit Konsequenzen rechnen.
Lesen Sie mehr | 14.05.2020