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Geschäfte bis 800 qm öffnen unter Auflagen

Welche Geschäfte, Dienstleister und Gewerbebetriebe wieder öffnen dürfen, ist genau festgelegt. In Bayern gelten für Ladengeschäfte und den Einzelhandel künftig folgende Auflagen:

Keine Großveranstaltungen bis Ende August

Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Schulöffnungen schrittweise ab 27. April geplant

Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet.

Vorerst weiterhin keine Veranstaltung von Gottesdiensten

Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet.

KFW-Schnellkredit für mittelständische Unternehmen

Mittelständische Unternehmen können seit dem 15. April 2020 komplett durch die KFW abgesicherte Kredite bei Ihrer Hausbank beantragen.

Verbesserte Nachverfolgung von Infektionsketten

Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren soll der Ansteckungszusammenhang besser erfasst werden können.

Unterstützungsgesetz für Wissenschaft und Forschung

Auch der Wissenschafts- und Hochschulbetrieb ist derzeit erheblich eingeschränkt. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz), beschlossen. Mit diesem Gesetzespaket soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz flexibilisiert und weitere Verbesserungen für die Wissenschaft, sowie für Studierende und Schülerinnen und Schüler im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingeführt werden.

Umgang mit Risikogruppen

Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein.

Empfehlung des Tragens von Schutzmasken

Der Bund unterstützt die Länder, sowie die kassenärztlichen Vereinigungen, bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut.

Impfstoffentwicklung und Forschung

Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu.