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Aktuelle Newslettermeldungen

#WIR GEGEN CORONA
Elterngeldbezieher und Wissenschaftler mit Zeitverträgen werden künftig besser vor negativen Auswirkungen der Corona-Krise geschützt. Dafür hat der Bundestag beschlossen, dass pandemiebedingte Veränderungen bei der Berufstätigkeit zu keinen Einbußen beim Elterngeld führen. Außerdem bekommen Wissenschaftler mehr Zeit, um Verzögerungen bei Forschungsprojekten auszugleichen.
Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Wiederaufnahme des Schulbetriebes
Das bayerische Kultusministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich des Schulbetriebs erarbeiten.
Erleichterung auch für Eltern kleinerer Kinder
Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden.
Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Auch wenn die Maßnahmen lockerer geworden sind müssen wir uns noch an Vorschriften halten!
Wiederaufnahme von Sport
Die Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder (SMK) hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich und erklärt eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes für angemessen:
Besserer Persönlichkeitsschutz
Der Bundestag hat in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen debattiert. Unbefugtes Fotografieren und Filmen des Intimbereichs anderer Menschen, das sogenannte „Upskirting“, soll damit unter Strafe gestellt werden. Auch Schaulustige, die nach Unfällen Bilder von Verstorbenen anfertigen und verbreiten, müssen künftig mit Konsequenzen rechnen.