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Aktuelle Newslettermeldungen
Corona- Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige
Gerade viele Solo - Selbständige und kleine Unternehmen stehen wegen der Corona-Pandemie vor existentiellen Problemen. Die Bundesregierung hat deshalb Eckpunkte für unbürokratische und schnelle Zuschüsse (keine Darlehen) für diese Betroffenen beschlossen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Programm hat ein Volumen von bis zu 50 Mrd. Euro und deckt einen substantiellen Anteil der mehr als drei Millionen Selbständigen und Kleinstunternehmen in Deutschland ab.
Soforthilfemaßnahmen des Freistaates Bayern
Der Freistaat Bayern hat wichitge Hilfsprogramme und Unterstützungen, wie z.B. das Soforthilfeprogramm und die Möglichkeit von Kurzarbeitergeld bzw. Steuerstundungen, digital für Unternehmen zusammengestellt. Hier informieren wir Sie im Detail über die neuesten Beschlüsse der Staatsregierung.
Keine Prüfungen durch die IHK
Wegen der Coronakrise können Azubis in Oberbayern bis zum 24. April keine Prüfungen absolvieren.
Neuerungen durch Beschlüsse des Bundestages vom 25.03.2020 und des Bundesrates vom 27.03.2020
Während die Einnahmen wegbrechen, bleiben die laufenden Kosten wie Miet- oder Pachtkosten bestehen. Auch von Seiten des Bundes wurden die Unterstützungsmaßnahmen nochmals verbessert.Hilfe für finanziell in Not geratene Verbraucher
Strom-, Gas-, Wasser-, Telefon- und Internetrechnungen können vorübergehend ausgesetzt werden, wenn der Verbraucher wegen ausbleibender Einkünfte in der Coronakrise klamm ist.
Arbeitsrecht: Wie viel Geld bleibt bei Kurzarbeit
Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls.Wem wird wie geholfen
Der Staat und alle Bürger waren schon lange nicht…