Verboten hat das Bundesverfassungsgericht die NPD im Januar trotz ihrer Verfassungsfeindlichkeit, die das Gericht ausdrücklich festgestellt hat, nicht. Aber die Richter betonten die Möglichkeit, der Partei die staatlichen Finanzhilfen zu streichen. Die Voraussetzungen dafür haben die Abgeordneten nun am Donnerstag mit einer Grundgesetzänderung geschaffen.
Lesen Sie mehr | 26.06.2017