Photovoltaikanlagen werden weiterhin gefördert
Der so genannte 52-Gigawatt-Deckel, der die Förderung von Photovoltaikanlagen begrenzt hatte, wird abgeschafft. Dadurch wird der Ausbau von Sonnenenergie in den Landkreisen Erding und Ebersberg ungehindert fortgesetzt.
„Der Zubau an Photovoltaik wird sich weiter erhöhen, auch um das 65 Prozent Ziel an Erneuerbaren im Strombereich bis 2030 zu erreichen.“, so Lenz.
Gerade für Bayern als ‚Sonnenland‘ ist die Regelung wichtig. „Bei uns scheint die Sonne häufiger, als an anderen Orten in der Republik, deshalb wird Bayern hier weiter stark zubauen.“, so der Abgeordnete.
Lenz betont, dass sich zahlreiche Handwerker und Installateure aus der Region besorgt an ihn gewandt hatten, da sie ein Aus der Photovoltaikförderung bei Erreichen des Deckels befürchtet hatten. „Gerade jetzt bringt der Ausbau von Photovoltaik lokale Wertschöpfung, die wichtig ist.“, so Lenz.
Die Energieagenturen vor Ort führen beispielsweise Solarpotenzialkataster, die zeigen, wo Anlagen möglich sind. Diese können jetzt weiter genutzt werden.
„Ich werde darauf drängen, dass wir die Regelungen jetzt schnell gesetzlich umsetzen und damit Planungssicherheit schaffen“, so Lenz abschließend.
Bayern baut Freiflächen-Photovoltaik kraftvoll aus
Ab Juli bis zu 200 Anlagen im Jahr auf landwirtschaftlichen Flächen möglich
Seit 2017 können Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) teilnehmen. Aufgrund bayerischer Erfolge an EEG-Ausschreibungen hat die Staatsregierung bereits im letzten Jahr die jährliche Höchstgrenze von anfänglich 30 Projekten auf 70 erhöht. Eine Evaluierung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat gezeigt, dass das Potenzial für Freiflächenanlagen im Freistaat noch deutlich höher ist. Allein dieses Jahr wäre der Schwellenwert schon zur Jahresmitte erreicht worden. Die Staatsregierung hat deshalb beschlossen, ab 1. Juli 2020 die jährliche Höchstgrenze auf 200 Anlagen anzuheben.
Ziel ist eine deutliche Steigerung der Solarstromproduktion in Bayern und damit zusätzlicher Schwung für die Energiewende. In Bayern soll so viel nachhaltige Energie wie möglich produziert werden und außerdem möglichst viel energiewirtschaftliche Wertschöpfung in der Fläche erfolgen. Mit vielen Sonnenstunden im Jahr und einer im deutschlandweiten Vergleich hohen Sonneneinstrahlung besteht im Freistaat ein enormes Potenzial, das durch die Erhöhung des jährlichen Kontingents noch besser genutzt werden kann. Die Mehrheit der Verbände, die im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen haben, begrüßen deshalb die Anhebung der Höchstgrenze als wichtigen Beitrag für die Energiewende in Bayern.
Daneben wird das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bauministerium zeitnah ein Konzept erarbeiten, ob und unter welchen Bedingungen Photovoltaikanlagen verstärkt auf Neubauten umgesetzt werden können.