Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Neue Übergangsfrist für Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen

In der vergangenen Sitzungswoche wurden in 2./.3.Lesung einige Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes beschlossen, die kurzfristig noch um die Fristverlängerung der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen erweitert wurden. Diese Frist hätte bislang am 30.11.2020 geendet. Aktuell kommt es in der Branche zu zahlreichen Corona-bedingten Verzögerungen, sodass vielen Projekten eine Überschreitung der Frist droht und damit der Verlust der Prämie.

Dazu Andreas Lenz als zuständiger Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss: "Ich freue mich, dass sich die CDU/CSU – wie in meiner Rede letzte Woche angekündigt – erfolgreich für die Fristverlängerungen der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen eingesetzt hat. Die Verlängerung von 16 auf 24 Monate schafft eine große Erleichterung und Planungssicherheit für Anlagenbetreiber, die coronabedingt von Lieferkettenunterbrechungen betroffen sind."

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Albert Stegemann fügt hinzu: „Die Corona-Pandemie wirbelt die Zeitpläne vieler Projekte durcheinander. Das gilt auch für die Flexibilisierung von Biogasanlagen, die eine strategisch wichtige Rolle bei der Stromversorgung von morgen spielen werden. Die bisherige Frist zur Flexibilisierung der Biogasanlagen hätte das Aus für zahlreiche Flexibilisierungsprojekte bedeutet. Die verlängerte Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 schafft nun Verlässlichkeit für Hersteller und Biogasanlagenbetreiber. Darüber hinaus werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den kommenden Monaten weiter intensiv an einer langfristigen Perspektive für die Bioenergie im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor arbeiten.“

Die Rede von Andreas Lenz können Sie sich hier nochmal im Rückblick ansehen: https://www.andreas-lenz.info/aktuell/reden/rede-novelle-eeg-2020-05-06.html