Änderungen im Energierecht beschlossen

Windkraft stärken

Mit der nun vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novelle des EEG, des KWKG und weiterer energierechtlicher Vorschriften (sogenanntes Energiesammelgesetz) hat die Koalition wichtige energiepolitische Weichen für diese Legislaturperiode gestellt. Außerdem werden die Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe einrichten, die sich mit der besseren Akzeptanz der Windkraftanlagen beschäftigen soll.

 

„Insgesamt stellt das Energiesammelgesetz wichtige Weichen, um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien noch netz- und systemverträglicher auszugestalten sowie Wettbewerb und Innovationen zu fördern“, so Andreas Lenz.

 

Bedarfsgerechte Beleuchtung bei Windkraftanlagen

 

Eine Gesetzesänderung wird für die Bürger im Jahr 2020 buchstäblich sichtbar. Betreiber von Windkraftanlagen sind ab dann verpflichtet, die Anlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtbeleuchtung auszustatten. Die Windräder dürfen dann nicht die ganze Nacht blinken, sondern nur noch bei Bedarf, beispielsweise, wenn sich ein Flugzeug nähert. Für dieses Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe von Windkraftanlagen wohnen, hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingesetzt.

 

Koalitionsarbeitsgruppe für mehr Akzeptanz beim Ausbau der Erneuerbaren Energien

 

Die von der Koalition eingesetzte Arbeitsgruppe soll bis März 2019 mehr Vorschläge für weitere konkrete Akzeptanzmaßnahmen erarbeiten. Sie wird sich unter anderem mit höhenabhängigen Mindestabständen von Windrädern zu Häusern, Höhenbegrenzungen oder finanzielle Beteiligungen von Kommunen oder Veränderung in den Planungsverfahren auseinandersetzen.

 

Änderungen auch bei Ausschreibungen - Innovationsausschreibungen

 

Auch im Bereich der Ausschreibungen ergeben sich jetzt Veränderungen: Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergie in Höhe von jeweils 4 Giga-Watt wurden auf den Weg gebracht. Damit sollen in den kommenden Monaten neue Rahmenbedingungen ausprobiert werden, um die Netz- und Systemdienlichkeit der erneuerbaren Energien zu verbessern, mehr Wettbewerb zu erreichen und dadurch die Kosten der Energiewende zu senken.

 

Planungssicherheit für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

 

Die hocheffizienten, klimaschonenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden laut beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission rückwirkend zum 1. Januar 2018 von der EEG-Umlage entlastet. Und auch für den zukünftigen Ausbau dieser Anlagen wird Planungssicherheit geschaffen, denn die Förderung wird bis zum Jahr 2025 verlängert.

 

Unionsfraktion hat sich erfolgreich für Biomasseanlagenbetreiber stark gemacht

 

Da ein beihilferechtliches Verfahren durch die EU-Kommission und im Ergebnis sogar Rückzahlungsverpflichtungen für die Anlagenbetreiber drohten, müssen die Vergütungen für Solar-Dachanlagen gekürzt werden. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat sich dabei für eine angemessene Regelung und Vertrauensschutz für bereits laufende Projekte stark gemacht. Ebenso hat sich die Unions-Fraktion erfolgreich für die Belange der Biomasseanlagenbetreiber eingesetzt, unter anderem durch Anpassung zum Formaldehyd-Bonus und des Biomasse-Flexdeckels.

 

„Zur weiteren Ausgestaltung des Umbaus der Energieversorgung haben wir uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe zur Akzeptanz und zur weiteren Ausgestaltung des Umbaus der Energieversorgung einzurichten. Diese soll bis März 2019 neben Vorschlägen für konkrete Akzeptanzmaßnahmen auch über die weiteren Ausbaupfade für erneuerbare Energien bis 2030 beraten“, so Andreas Lenz abschließend.