Befugnisse des Rechtsstaates werden präzisiert
Der Bundestag hat über Bürgerrechte und IT-Sicherheit sowie den Schutz der Passwörter diskutiert. Die Große Koalition verfolgt dabei das Ziel, den Kampf gegen den Rechtsextremismus zu verstärken.
Der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, wies in der Aktuellen Stunde darauf hin, dass die Pläne der Koalition vor allem ein Ziel hätten: den Kampf gegen den Rechtsextremismus. „Wir wollen ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen, weil die Ereignisse der letzten Wochen und Monate uns tief erschüttert haben: die Gewalttat, der Mord in Halle, der Mord an Walter Lübcke und viele Hunderttausend Einschüchterungsversuche gegen aufrechte Demokraten im Netz, von Morddrohungen und Billigung von Straftaten ganz zu schweigen“, so Ullrich. Es sei klar, dass man vor diesen Bedrohungen nicht zurückschrecken werde. Der Rechtsstaat sei stark und handlungsfähig und werde dem Rechtsextremismus klar und deutlich die Stirn bieten.
Eine Reihe berechtigter Maßnahmen seien geplant. „Wir wollen bei den Strafzumessungsvorschriften das Merkmal ‚antisemitisch‘ aufnehmen, damit wir den antisemitischen Gehalt einer Straftat erfassen und deutlich bestrafen können“, sagte Ullrich. Zudem würden in § 188 des Strafgesetzbuchs Kommunalpolitiker besonders geschützt. Diejenigen, die sich vor Ort für die Gemeinschaft einsetzten, müssten auch einen strafrechtlichen Schutz erfahren. „Sicherlich ist der politische Meinungsstreit ein Streit, der auch mit harten Bandagen geführt werden darf und kann; aber die Grenze ist doch dort erreicht, wo die Integrität des anderen, die Würde des Einzelnen und die Billigung von Straftaten erreicht ist“, betonte der CSU-Innenpolitiker. So führe man keine politischen Auseinandersetzungen.
Beleidigungen im Netz – ein weiteres Thema – hätten eine andere Wirkung als eine Beleidigung auf der Straße, weil die Zahl derer, die davon etwas mitbekämen, potenziell unbegrenzt sei. Mobbingopfer würden die Beleidigung im Netz viel stärker empfinden als eine Beleidigung auf der Straße. „Deswegen ist es richtig, dass wir Leitplanken einziehen für eine ordentliche und anständige Diskussion, auch im Netz“, unterstrich Ullrich.
Passwörter gehören zum geschützten Bereich der Persönlichkeit
Zum Thema Passwörter wurde Volker Ullrich deutlich: „Es findet sich nirgendwo, weder im Telemediengesetz noch im Telekommunikationsgesetz noch in der Strafprozessordnung der Begriff Passwörter“, so der CSU-Innenpolitiker. Es gehe vielmehr um die Frage: Was sind Bestandsdaten und was sind keine Bestandsdaten? Passwörter und damit der Zugriff auf Konten und persönliche Accounts gehörten natürlich zum besonders geschützten Bereich der Persönlichkeit. Es könne nicht sein, dass hier ein Zerrbild gezeichnet werde, nach dem der Staat Zugriff auf alles haben wolle. Das sei bislang weder die jetzige Rechtslage, noch werde es zukünftig Rechtslage sein, so Ullrich.
„Bereits jetzt ist es möglich, dass bei Vorliegen einer schweren Straftat, nach Bestätigung durch einen Richter ein Zugriff auf diese Daten erfolgt. Warum ist das richtig? Weil es bei schweren Straftaten entweder zur Aufklärung oder zur Verhütung immer auch eine Güterabwägung geben muss zwischen den Rechten des Einzelnen und dem Anspruch des Staates, solche Straftaten zu verfolgen“, erklärte Ullrich.
Es gehe nicht darum, etwas auszuweiten, sondern es gehe darum, die Befugnisse des Rechtsstaats durch rechtsstaatliche Verfahren zu einem gemeinsamen Kampf gegen Rechtsextremismus zu präzisieren. Nichts Anderes wird durch diesen Gesetzentwurf geregelt werden, unterstrich der CSU-Innenpolitiker.