Familiennachzug

Anspruch auf Familiennachzug abgeschafft

Der Bundestag debattierte über den Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge. Der Gesetzentwurf trägt klar eine christsoziale Handschrift und schränkt die Zuwanderung nachhaltig ein.

 

Seehofer stellt neues Gesetz vor

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1. August 2018 an in wenigen humanitären Fällen wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland nachholen können. Die Koalition aus Union und SPD hatte 2016 angesichts extrem hoher Asylzahlen beschlossen, dass subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre keine Angehörigen nachholen dürfen, um einen weiteren Ansturm zu verhindern. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die einen eingeschränkten Schutzstatus und in der Regel nur ein befristetes Bleiberecht haben.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte in seiner Rede am Donnerstagmorgen, es gehe um einen Personenkreis von rund 265.000 Menschen, die von der neuen Regelung profitieren könnten. Die Deckelung von 1.000 Personen monatlich sei sinnvoll und notwendig angesichts der begrenzten Integrationsfähigkeit der deutschen Gesellschaft. Daher stelle der Gesetzentwurf eine sehr gute Lösung hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit, der humanitären Verpflichtungen und der Interessen der Schutzbedürftigen dar. Um einem Missbrauch vorzubeugen, gebe es Regelungen, um den Nachzug von Gefährdern und Straftätern zu unterbinden. Gleichzeitig wolle man Anreize verhindern, dass Minderjährige von ihren Eltern nach Deutschland geschickt werden, um später ihre Familien nachzuholen. Seehofer sprach sich in diesem Zusammenhang auch für härtere Strafen für Schlepper aus.

 

Die CSU im Bundestag setzt sich mit ihrem klarem Kurs durch

Kritik an der zukünftigen Regelung kam von Seiten der Linken, den Grünen und vom Anwaltsverein. Es bleibt jedoch dabei: Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für weniger Zuwanderung und mehr kulturelle Stabilität in Deutschland. Dem Plan der SPD, auch Gefährdern den Familiennachzug zu ermöglichen, hatte die CSU von Beginn an eine klare Absage erteilt. Schlussendlich mussten die Genossen nachgeben. Gefährder werden somit zukünftig vom Familiennachzug ausgeschlossen.