Bürgergeld

Das Prinzip "Fordern und Fördern" muss erhalten bleiben

Unser wesentlicher Kritikpunkt am ursprünglichen „Bürgergeld-Gesetz“ war der weitgehende Verzicht auf das Prinzip „Fordern und Fördern“. Ein solcher Verzicht hätte einen Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik bedeutet hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen.

Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation wäre es falsch, das Prinzip „Fordern und Fördern“ aufzugeben: Es gibt in Deutschland fast 2 Millionen unbesetzte Arbeitsstellen. Ziel der Arbeitsmarktpolitik sollte deshalb eine rasche Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sein. Die Jobcenter sollten weiter sämtliche Instrumente klug einsetzen können, um die Bereitschaft zur Arbeits- und Ausbildungsaufnahme zu fördern. Dazu gehört es, die Fördermaßnahmen zu verbessern, aber eben auch, die Mitwirkung des Leistungsempfängers sicherzustellen, und wo nötig dazu Leistungskürzungen zu nutzen.

Fordern und Fördern gehören für uns untrennbar zusammen.

Die zeitnahe Berücksichtigung der Preissteigerungsrate bei der Berechnung der Regelbedarfe haben wir von Anfang an begrüßt. Die Anhebung der Regelsätze ist gerade wegen der augenblicklichen Steigerung der Preise insbesondere bei Lebensmitteln notwendig und muss zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

 

Die Einigkeit zwischen Bundestagsfraktion und Ländern mit Unionsbeteiligung an der Regierung war Voraussetzung dafür, dass Opposition erfolgreich wirken konnte: Wir haben im Vermittlungsverfahren wesentliche Erfolge erzielen können. Die schweren Webfehler des Gesetzes werden behoben, das in den vergangenen Jahren so erfolgreiche Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt erhalten, und der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen wird verhindert. Hartz IV bekommt einen neuen Namen, aber die bewährten Instrumente der Arbeitsvermittlung bleiben erhalten.

 

Unsere Erfolge im Vermittlungsverfahren:

Wir haben erreicht, dass es vom ersten Tag des Leistungsbezugs an möglich bleibt, auf Pflichtverletzungen mit Leistungskürzungen zu antworten. Denn: die von der Ampel angestrebte fast vollständig sanktionslose Vertrauenszeit von sechs Monaten wird gestrichen.

 

Der ursprünglich unverbindliche Kooperationsplan wird von Anfang an rechtsverbindlich ausgestaltet. Das heißt: Die Jobcenter fordern die Leistungsempfänger von Anfang an verpflichtend dazu auf, die verabredeten Pflichten einzuhalten. Tun sie dies nicht, so sind Leistungskürzungen möglich. Bei diesen Kürzungsmöglichkeiten haben wir den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht gelassen hat, weitgehend ausgeschöpft.

 

Auch haben wir sichergestellt, dass das vorgesehene Schlichtungsverfahren nicht missbraucht werden kann, um Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen zu umgehen.

Bei einem weiteren wichtigen Punkt, den hohen Vermögensfreigrenzen während der sogenannten „Karenzzeit“ zu Beginn des Leistungsbezugs, haben wir ebenfalls einen Erfolg errungen: Diese Karenzzeit haben wir von zwei auf ein Jahr halbiert, die Kosten der Heizung werden in dieser Zeit nur in angemessener Höhe übernommen und die Vermögensfreigrenzen werden fast halbiert (Reduzierung beim Leistungsbezieher gegenüber den Ampel-Plänen von 60.000 Euro auf 40.000 Euro und für jede weitere Person von 30.000 Euro auf 15.000 Euro).

Die Grundsicherung bleibt eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die bestimmte Voraussetzungen hat und die Zeit bis zur Rückkehr in eine Beschäftigung überbrückt.

Ziel der Union ist und bleibt es, Menschen schnell wieder in Arbeit zu bringen. Wer einen Job sucht, muss dabei unterstützt und weitergebildet werden. Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, dass die Regelsätze in der Grundsicherung zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben werden. Mit unserer Einigkeit in der Ablehnung des von der Ampel beabsichtigten Systemwechsels haben wir im Vermittlungsausschuss dafür gesorgt, dass das Prinzip „Fordern und Fördern“ erhalten bleibt: Pflichtverletzungen können weiter vom ersten Tag an mit Leistungskürzungen beantwortet werden, die Karenzzeit wird halbiert und die Vermögensfreigrenzen werden deutlich gesenkt. Wir haben beim Hartz-IV-Update schwere Webfehler beseitigt und einen Systemwechsel hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen verhindert.