Unterstützungsgesetz für Wissenschaft und Forschung

1. Erleichterungen und Flexibilisierung im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, wollen wir vorübergehend um sechs Monate verlängern. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unbeschadet des Zeitraums pandemiebedingter Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele und damit auch ihre berufliche Weiterentwicklung weiterverfolgen können. Für den Fall, dass die COVID-19- Pandemie noch längere Zeit andauern sollte, soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermächtigt werden, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise maximal um weitere sechs Monate noch einmal zu verlängern.

2. Verbesserungen im BAföG

Wir haben bereits zahlreiche Maßnahmen vorgenommen, damit das BAföG auch während der Pandemie verlässliche und schnelle Unterstützung für Studierende und Auszubildende bietet. Die wichtigsten Maßnahmen fasse ich weiter unten noch einmal zusammen.

Gestern hat die Bundesregierung beschlossen, dass BAföG-Leistungen während der Corona- Krise abweichend von der bisherigen Regelung ungekürzt weiter ausgezahlt werden, wenn sich BAföG-Empfänger in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen engagieren. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden. Als systemrelevant gelten Branchen und Berufe, die für das öffentliche Leben, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Hierzu zählen neben dem Gesundheitswesen und der Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Energie- und Wasserversorger, der Transport- und Personenverkehr, aber auch die Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen und die Bereiche Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe. Durch die Regelung soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen Bereichen aufzunehmen beziehungsweise bereits vorher aufgenommene Tätigkeiten aufzustocken. Damit diese Regelungen des Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes möglichst schnell wirksam werden können, bitte ich Sie um Ihre konstruktive Unterstützung im parlamentarischen Verfahren und bedanke mich herzlich für die gute Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten.

3. Weitere Verbesserungen für Studierende und die Wissenschaft

Über die mit Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz geplanten Maßnahmen hinaus haben wir bereits viele Maßnahmen für Studierende und die Wissenschaft umgesetzt und vorgesehen.

Beim BAföG habe ich früh entschieden, dass Studierende keine finanziellen Nachteile haben sollen, wenn Vorlesungen oder Unterricht an ihrer Hochschule wegen der COVID-19- Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Das BMBF hat klargestellt, dass das BAföG in pandemiebedingten Fallkonstellationen weiterzuzahlen ist. Auch die großen öffentlichen Stipendiengeber haben flexible und kulante Regelungen eingeführt.

Um BAföG-Berechtigten und vor allem auch solchen, die nun kurzfristig BAföG beantragen müssen, möglichst schnell finanziell unter die Arme greifen zu können, soll die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vor Ort möglichst zügig erfolgen. Dabei sollen die schon jetzt zur Verfügung stehenden Hilfsinstrumente für kurzfristigen Zahlungsbedarf, wie z.B. Abschlagszahlungen bei Neuanträgen, Vorbehaltsbewilligung bei Folgeanträgen oder Aktualisierungsanträgen möglichst rasch und großzügig genutzt werden.

Auch für Studierende, die mit BAföG-Förderung im Ausland waren oder sind und von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, haben wir zahlreiche Erleichterungen getroffen.

Ich mache mir nach wie vor Sorgen über eine Gruppe von Studierenden. Das sind jene, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind und keinen Anspruch auf BAföG haben. Nicht alle, bei denen aufgrund der Pandemie regelmäßige Nebenjobs entfallen, finden sofort neue Erwerbsmöglichkeiten. Für sie bleibt auf Basis der Härtefallregelung im SGB II nur der Gang zum Jobcenter und die dortige Beantragung eines Darlehens. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten im Sinne der betroffenen Studierenden schnell eine Lösung über die Studentenwerke anbieten können. Vor diesem Hintergrund bleibt Studierenden vorerst die SGB-II-Lösung, auf die wir entsprechend aufmerksam machen sollten. Aus meiner Sicht kann dies nur eine Übergangslösung sein. Ich werde mich deshalb in den nächsten Tagen dafür einsetzen, einen neuen Träger für ein zinsloses Darlehen zu finden, der eine rasche, unbürokratische Soforthilfe administrieren kann.

In der Projektförderung des BMBF können Verzögerungen in der Projektdurchführung durch Laufzeitverlängerungen und in besonderen Fällen auch zuwendungserhöhend berücksichtigt werden. Etliche formale Erfordernisse und Fristen in der Administration von Fördermitteln wurden flexibilisiert.

Mit den Ländern stimmen wir derzeit ab, die Fristen in drei unter dem Dach der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz beschlossenen Bund-Länder-Vereinbarungen anzupassen: dem Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, dem Professorinnenprogramm III und dem Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen. Damit wollen wir für Abhilfe sorgen, da die dort anstehenden Berufungsverfahren und Verhandlungen voraussichtlich nur eingeschränkt und verzögert ablaufen können.