Reformen für eine alternde Gesellschaft
Das Rentensystem steht angesichts einer alternden Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Um die Rentenversicherung auf finanziell solide Füße zu stellen, bereitet sich die Koalition auf eine umfassende Reform des Systems vor. Eine Kommission aus Fachleuten wird bis zum Sommer 2026 Vorschläge ausarbeiten, wie es gehen kann.
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur großen Reform hat die Koalition bereits Pflöcke eingeschlagen. Beispielsweise hat sie die Aktivrente eingeführt. Das heißt: Wer als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer nach Beginn des regulären Renteneintrittsalters weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Auch die Mütterrente wurde ausgeweitet und die betriebliche Altersvorsorge gestärkt.
Geplant ist außerdem die Einführung einer Frühstartrente. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren erhalten dann zehn Euro monatlich vom Staat für ein individuelles, privates Aktiendepot. Die „Riester-Rente“ reformiert die Koalition umfassend, damit sie als Produkt zur privaten Altersvorsorge wieder attraktiver wird.
Die Rentenkasse ist nicht die einzige Sozialversicherung, die reformbedürftig ist. Auch die Kranken- und Pflegeversicherung leidet unter Finanznot, was steigende Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach sich zieht. Das heißt auch: Für Arbeitgeber wird es immer teurer, einen Arbeitsplatz zu erhalten. Und für Arbeitnehmer bleibt immer weniger Netto vom Brutto.
Deshalb liegt die Zielmarke der CDU/CSU-Fraktion für die Lohnnebenkosten weiter bei 40 Prozent. Wie sie eingehalten werden kann – auch darum kümmern sich Kommissionen aus Fachleuten. Sie sollen Vorschläge erarbeiten, wie die Kassen effektiver mit dem Geld der Versicherten umgehen können.
Zunächst aber steht die Einführung einer neuen Grundsicherung für Arbeitslose auf der Tagesordnung, die das Bürgergeld ersetzt. Die neue Grundsicherung sorgt für mehr Gerechtigkeit im System. Sie folgt dem Prinzip: Wer arbeiten kann, soll arbeiten. Wer sich verweigert, erhält keine Leistungen mehr.




