Zwischenbilanz der Koalition nach einem Jahr unionsgeführter Bundesregierung
Zwischenbilanz der Koalition nach einem Jahr unionsgeführter Bundesregierung
Wir machen den Unterschied. Deutschland voranbringen.
Die Welt befindet sich in einem fundamentalen Wandel. Eine Logik der Großmächte kehrt immer mehr zurück. Tiefgreifende geopolitische Umbrüche lassen alte Gewissheiten schwinden. Das bisherige „Geschäftsmodell Deutschland“ funktioniert nicht mehr wie bisher. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Wir haben in den zurückliegenden Jahrzehnten in Deutschland und Europa sehr deutlich an Wettbewerbsfähigkeit verloren.
Zwischen 1993 und 2022 ist das Pro-Kopf-BIP in den USA um fast 60 Prozent gestiegen, während der Anstieg in Europa bei weniger als 30 Prozent lag. Auch dadurch geraten wir unter Druck und stehen vor einer grundlegenden Richtungsentscheidung: Wir können unseren relativen Bedeutungsverlust verwalten – oder mit mutigen Reformen den Willen zur Selbststärkung entwickeln, der notwendig ist, um unsere Interessen behaupten zu können.
Der Politikwechsel hat begonnen. „Aus Verantwortung für Deutschland“ sind wir in diese Koalition gegangen. Erste Veränderungen haben wir schnell angestoßen, wichtige Reformen auf den Weg gebracht. Für uns als CDU/CSU-Bundestagfraktion ist dabei der Kurs klar: Wachstum schaffen, Sicherheit stärken und Gerechtigkeit erneuern. So bringen wir Deutschland voran. In weniger als einem Jahr haben wir im Deutschen Bundestag bereits 141 Gesetze beschlossen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Stärkung des Wachstums (Senkung der Unternehmenssteuern, der Investitionsbooster, die mittelstandsfreundliche Beschleunigung der öffentlichen Beschaffung, die Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten für kleine Unternehmen sowie eine Vielzahl an Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise; Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückerstattung; u.v.m.) oder die konsequente Bekämpfung illegaler Migration. Die Asylbewerberzahlen gehen deutlich zurück. Die Asyl-Erstanträge in Deutschland sind im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 um 51 Prozent rückläufig, um 66 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.
Wir haben das Bürgergeld abgeschafft und eine neue Grundsicherung eingeführt.
Den Politikwechsel weiter vorantreiben.
Deutschland ist seit Jahren wirtschaftlich nicht mehr gewachsen, Deutschland und die Deutschen sind ärmer geworden. Weiteren
Stillstand können wir uns nicht erlauben. Der Politikwechsel in der Wirtschafts- und Sozialpolitik braucht mutige Strukturreformen. Für uns als Unionsfraktion ist klar: Wachstum ist die Achse, um die sich alles andere dreht. Wachstum ist die Voraussetzung einer soliden Haushaltspolitik, einer starken Sozialpolitik und selbstbewussten Außen- und Europapolitik. Die Stabilität einer Gesellschaft liegt insbesondere auch in ihrer Fähigkeit zu Reformen. Als Union wollen wir nicht den Status quo verwalten – wir wollen Fortschritt ermöglichen, Fortschritt gestalten. Das heißt konkret: eine Wirtschaft, die wieder wächst; ein Staat, der solide finanziert ist; Sozialsysteme, die auch in Zukunft tragen.
Dafür sind wir im ersten Jahr einige erste Schritte gegangen, weitere werden folgen:
1. Wirtschaft und Bürger entlasten
• Damit unser Wirtschaftsstandort wieder wettbewerbsfähiger wird, sinkt
die Körperschaftsteuer ab 2028 um einen Prozentpunkt jährlich von 15
Prozent auf 10 Prozent. Es handelt sich hierbei um die größte Steuersen-
kung seit 15 Jahren.
• Für alle Arbeitnehmer haben wir zum 1. Januar 2026 die Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Somit gleichen wir die höheren Kosten beim Pendeln zur Arbeit aus.
• Steuererleichterungen für die Gastronomie, von der Eckkneipe im Kiez bis zur Systemgastronomie: Wir haben die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent dauerhaft gesenkt.
• Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements haben wir zum 1. Januar 2026 u. a. die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht.
• Zur Stärkung von Verbrauchern und Automobilwirtschaft haben wir die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge über 2025 hinaus verlängert.
2. Verbraucher und Wirtschaft werden bei den Energiepreisen entlastet -
Energiewende technologieoffen meistern
• Verbraucher und Wirtschaft werden bei Strom- und Gaspreisen entlastet! Wir haben die Gasspeicherumlage abgeschafft und entlasten mit insgesamt 3,4 Mrd. Euro die Gasverbraucher. Wir bezuschussen die Übertragungsnetzentgelte und entlasten die Stromverbraucher dadurch in den nächsten vier Jahren um insgesamt 26 Milliarden Euro. Wir haben die Stromsteuersenkung bis auf den EU-Mindeststeuersatz (50 Cent/MWh) für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft verstetigt. Für die energieintensiven Betriebe haben wir einen Industriestrompreis eingeführt.
• Das unionsgeführte Wirtschaftsministerium hat ein Energiewende-Monitoring vorgelegt: Eine Bestandsaufnahme, die zeigt, was zu tun ist, damit die Energieversorgung sicher und bezahlbar bleibt. Dabei setzen wir auf Technologieoffenheit. Daher haben wir eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, mit denen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Windenergie, Energiespeicher, Stromnetze und Geothermie vereinfachen und beschleunigen. Auch den Verbraucherschutz und die Digitalisierung unserer Energieversorgung haben wir verbessert.
• Angesichts der steigenden Kraftstoffpreise in Folge des Iran-Kriegs haben wir schnell reagiert. Im ersten Schritt haben wir das Kartellrecht verschärft, u.a. mit der Beweislastumkehr, wodurch das Bundeskartellamt die Preise und Gewinne auch der Mineralölkonzerne besser untersuchen kann. Mit der Einführung des sog. „österreichischen Modells“ (nur noch einmalige Möglichkeit der Preiserhöhung an Tankstellen pro Tag) wurde die Voraussetzung für mehr Markttransparenz geschaffen. Im zweiten Schritt haben wir dann auf zwei Monate befristet seit dem 1. Mai 2026 die Energiesteuer (inkl. Umsatzsteuer-Anteil) um rund 17 Cent je Liter Benzin oder Diesel gesenkt. Damit entlasten wir Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Milliarden Euro.
• Die steuerliche Begünstigung für Agrardiesel haben wir wieder einge-
führt.
• Im Sinne unseres Industriestandortes und des Klimaschutzes haben wir den Rechtsrahmen für CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) geschaffen, etwa für den Bau einer CO2-Transportinfrastruktur. Damit können wir CO2 abscheiden, bevor es in die Atmosphäre gelangt, und leisten einen Beitrag zur Klimaneutralität.
• Das „Heizungsgesetz“ der Ampel wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen werden gestrichen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher.
3. Mobilität stärken und technologieoffen vorantreiben
• Ebenso gilt beim Antrieb Technologieoffenheit: Auf beharrlichen Druck der Union hin setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass 2035 ergänzende Übergangstechnologien wie Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV), Elektrofahrzeuge mit Range-Extendern (EREV) und hocheffiziente Verbrenner zugelassen werden können und die Regulierung entsprechend angepasst wird. Das hilft der heimischen Automobilwirtschaft, einem der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Gleichzeitig bleibt die Elektromobilität weiterhin ein zentraler Baustein. Damit das E-Auto erschwinglich wird, fördern wir insbesondere Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf und Leasing von reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Zudem haben wir die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos sowie die Mautbefreiung von emissionsfreien LKWs verlängert.
• Wir stärken den Schienenverkehr und den ÖPNV: Mit einer umfassenden Bahnreform, die den Konzern vom Kopf auf die Füße stellt, soll die Bahn wieder zu einem verlässlichen Verkehrsmittel werden. Zudem haben wir die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre gesichert.
Wir haben gesetzlich den Anstieg der Trassenpreise, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung der Schienenwege bezahlen müssen, abgemildert.
• Zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland haben wir die Um-
setzung eines umfangreichen Maßnahmenpakets gestartet. Wir haben die nationale PtL-Quote abgeschafft, die Luftverkehrsteuer wird zum 1. Juli 2026 auf das gesetzliche Niveau vor der Erhöhung im Jahr 2024 gesenkt.
Die Flugsicherungsgebühren werden bis 2029 sinken. Mit unseren Maßnahmen unterstützen wir unsere großen Flughäfen, aber auch die Regionalflughäfen.
• Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote sorgen wir für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor und schaffen Planungssicherheit für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen. Im Sinne der Technologieoffenheit sorgen wir durch einen breiten Mix an Erfüllungsoptionen für marktwirtschaftliche Anreize, um Kraftstoffe CO2-ärmer zu machen.
• Wir treiben die Digitalisierung im Verkehrsbereich voran. Mit dem digitalen Fahrzeug- und Führerschein können die Papiere zukünftig bequem auf dem Handy mitgeführt werden.
4. Besserer Rahmen für Investitionen
• Weil insbesondere private Investitionen unseren Wohlstand sichern, haben wir degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent pro Jahr für Investitionen ermöglicht, die vom 1. Juli 2025 bis Ende 2027 getätigt werden. Zudem haben wir die Forschungszulage erhöht und die Bedingungen für E-Mobilität verbessert.
• Wir haben das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 beschlossen. Im Jahr 2026 sollen aus dem ERP-Sondervermögen Mittel für kleinere und mittlere Unternehmen bereitgestellt werden, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund zwölf Mrd. Euro zu ermöglichen.
• Mit dem Standortfördergesetz haben wir starke steuerliche und regulatorische Impulse für private Investitionen gesetzt. Dazu wurden die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital), verbessert und eine Menge unnötiger Bürokratie im Finanzmarktrecht abgebaut.
• Mit der High-Tech-Agenda setzen wir auf die Schlüsselindustrien der Zukunft, zum Beispiel bei der Fusionsenergie, dem Quantencomputing, Künstlicher Intelligenz, Biotechnologie oder in der Raumfahrttechnologie.
5. Infrastruktur modernisieren
• Wir sanieren Deutschland. Mit der größten Modernisierungs-Offensive seit der Wiedervereinigung stellen wir 500 Mrd. Euro für Bahnstrecken und Straßen, Schulen und Kitas, Forschung und Digitalisierung bereit, Länder und Kommunen erhalten 100 Mrd. Euro für Sanierung und neue Projekte.
• Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz stärken wir Länder mit finanzschwachen Kommunen ebenso wie finanzstarke Länder.
• Mit 166 Mrd. Euro investieren wir in den nächsten Jahren so viel wie noch nie in Straße, Schiene und Wasserstraße. Dabei gilt: Alles, was baureif ist, wird gebaut. Dafür haben wir im Jahr 2026 noch einmal zusätzlich 3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt und die notwendige Flexibilität geschaffen, um alle Mittel für alle baureifen Projekte verwenden zu können. Auf dieser Grundlage wurden Anfang Dezember die Baufreigaben für 16 Bundesstraßen- und sieben Autobahn-Neubauprojekte erteilt.
• Mit einem neuen Infrastrukturzukunftsgesetz, das wir so schnell wie möglich verabschieden wollen, werden wir den Weg für mehr Tempo bei der Planung und Genehmigung neuer Straßen, Schienen und Wasserstraßen ebnen.
Wir sorgen dafür, dass Häuser und Wohnungen schneller und günstiger gebaut werden können. Mit dem „Bau-Turbo“ (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) haben wir den Gemeinden ermöglicht, von aufwändigen und kostentreibenden Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen. Als zweiten Schritt verabschieden wir noch 2026 eine umfassende Novelle des Baugesetzbuches. Zudem haben wir gesetzlich ermöglicht, dass nicht mehr benötigte Bahnflächen einfacher zur Nutzung für andere Zwecke, etwa für den Wohnungsbau, freigegeben werden können. Zur Aktivierung des Bauüberhangs (geplante, aber nicht begonnene Projekte), fördern wir Projekte, die den Effizienzhaus 55-Standard (EH 55) erfüllen. Um den stagnierenden Wohnungsbau anzukurbeln, haben wir 800 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Auch die Förderung für barrierefreies Umbauen haben wir wiederbelebt.
• Das neu geschaffene Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung steht für spürbare Fortschritte auf dem Weg zu einem schnelleren, digitalen und handlungsfähigeren Deutschland.
• Mit der „Modernisierungsagenda des Bundes“ und durch die „Föderale Modernisierungsagenda“ liegen erstmals verbindliche Fahrpläne für einen moderneren Staat vor:
• Weniger Zettelwirtschaft und mehr Realwirtschaft durch spürbaren Büro-kratierückbau, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine leistungsfähige digitale Infrastruktur mit gemeinsamen Standards („Deutschland-Stack“). Durch Künstliche Intelligenz in der Verwaltung und durch eine Positionierung des Staates als Ankerkunde stärken wir unsere digitale Souveränität und den Wirtschaftsstandort Deutschland.
6. Irreguläre Migration eindämmen
• Wir setzen auf eine konsequente Bekämpfung illegaler Migration.
• Die Asylzahlen gehen deutlich zurück. Erstmals nach mehr als zehn Jahren ist Deutschland nicht mehr das wichtigste Zielland für Asylbewerber in Europa. Die Asyl-Erstanträge in Deutschland sind im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 um 51 Prozent rückläufig, um 66 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.
• Mit der nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems entsteht ein Gleichgewicht aus Solidarität, Humanität und Ordnung.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass zukünftig häufiger direkt an der EU-Außengrenze über den Asylantrag entschieden wird. Wer abgelehnt wird, soll direkt von dort in den jeweiligen Herkunftsstaat zurückgeführt werden. Die illegale Weiterwanderung innerhalb der EU soll endlich gestoppt werden: Durch konsequente Kürzungen der Sozialhilfe und Aufenthaltspflichten in neuen Sekundärmigrationszentren. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Verantwortung in Europa. Die Fortführung einer ordnenden Asyl- und Migrationspolitik entlastet die Kommunen - durch sinkenden Zuwanderungsdruck und beschleunigte Rückführungen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür haben wir bereits im Bundestag beschlossen - die Effekte vor Ort werden jedoch erst zeitverzögert sichtbar.
Und auch die anstehende Rückführungsverordnung der EU wird weitere Entlastung bringen, etwa mit Return Hubs in außereuropäischen Staaten.
Das Bundesinnenministerium hat mit EU-Partnern bereits die Vorbereitung dieser Maßnahme begonnen.
• Einbürgerung steht am Ende eines Integrationsprozesses - nicht am Anfang, denn die Einbürgerung soll die gelungene Integration würdigen. Daher wurde die Turboeinbürgerung nach drei Jahren abgeschafft. Eine Einbürgerung ist in Zukunft frühestens nach fünf Jahren möglich. Integration ist mit klaren Erwartungen verbunden. Sprache, Arbeit und Anerkennung der Werte sind die Grundlage für Teilhabe und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
• Im Koalitionsvertrag ist vereinbart und jetzt umgesetzt: Die Bundesregierung stuft sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung ein. Damit kann sie schneller und flexibler handeln. Zur Beschleunigung des Rückführungsprozesses wurde die Pflicht zur Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam abgeschafft.
Außerdem gilt: Wer im Einbürgerungsverfahren betrügt, etwa durch gefälschte Sprachzertifikate, erhält eine zehnjährige Einbürgerungssperre.
7. Wehrhaftigkeit stärken
• Der Neue Wehrdienst wurde eingeführt. Männer werden künftig zur Mus-
terung verpflichtet. Mit einem verbindlichen Aufwuchspfad mit halbjähri-
ger Berichtspflicht an den Bundestag schaffen wir Verbindlichkeit beim
personellen Aufwuchs der Bundeswehr. Nur wenn das nicht reicht, brau-
chen wir die Wehrpflicht.
• Wir fördern die militärische Sicherheit: Mit einem entsprechenden Arti-
kelgesetz haben wir Schutz und Resilienz der Bundeswehr gestärkt – ge-
gen Spionage, Sabotage, Extremismus und Cyberangriffe – und beschleu-
nigen Sicherheitsüberprüfungen und Sabotageschutz.
• Wir haben 2025 insgesamt 79 Mrd. Euro für unsere Verteidigung ausge-
geben. In 2026 sind 108 Mrd. Euro ausgebracht. Von 2026 bis 2030 kom-
men wir auf rund 730 Mrd. Euro, davon 593 Mrd. Euro aus der Be-
reichsausnahme. Eine beispiellose Anstrengung zur Sicherstellung unse-
rer Verteidigungsfähigkeit. Wir rüsten nicht nur aus, wir rüsten auf, um
unser Land zu schützen.
• Die Beschaffung der Bundeswehr läuft auf Hochtouren. Wir haben im Jahr
2025 mehr als 100 Großprojekte mit einem Volumen größer 25 Mio. Euro
bewilligt.
• Wir haben den Nationalen Sicherheitsrat geschaffen. Er bündelt die si-
cherheitspolitischen Kompetenzen an der Schnittstelle zwischen innerer,
äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit.
• Die Koalition hat die erste Weltraumsicherheitsstrategie beschlossen. Da-
mit schaffen wir das strategische Fundament, um unsere zivile und mili-
tärische Handlungsfähigkeit im Weltall dauerhaft zu sichern.
• Das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz der Bundeswehr
wurde beschlossen, damit die Bundeswehr schneller ertüchtigt werden
kann.
8. Landwirtschaft entlastet und wertgeschätzt
• Ein zentraler Schritt, der eine Kernforderung von uns zur Bundestagswahl
war, ist die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
zum 1. Januar 2026. Damit entlasten wir unsere land- und forstwirtschaft-
lichen Betriebe jährlich um rund 430 Mio. Euro. Diese Entscheidung stärkt
die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und sorgt für Planungssicher-
heit. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Bekenntnis zur Agrarwirtschaft und
zum ländlichen Raum.
• Wir haben uns mit dafür eingesetzt, dass das Inkrafttreten der EU-Verord-
nung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erneut um ein Jahr auf Ende
2026 verschoben wird. Die EUDR, wie sie derzeit vorliegt, führt nicht zu
mehr internationalem Waldschutz, sondern nur zu mehr Bürokratie und
Auflagen für unsere Betriebe. Daher setzen wir uns dafür ein, die EU-Ver-
ordnung praxistauglicher und bürokratieärmer zu gestalten. Unser Ziel ist
klar: Wir wollen die deutsche Wirtschaft vor unnötigen Dokumentations-
pflichten schützen und gleichzeitig wirksame Nachhaltigkeitsstandards si-
cherstellen.
• Wir haben den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. Dort, wo er eine kon-
krete Bedrohung für Nutztiere darstellt – auf Weiden, in Offenlandschaf-
ten oder auf Deichen –, soll er nun aktiv bejagt werden können. Damit
schaffen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen realisti-
schen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz unserer Weide-
tierhaltung.
• Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung haben wir die Do-
kumentations- und Berichtspflichten auf den Höfen sofort reduziert. Der
jährliche Bürokratieaufwand sinkt dadurch um rund 18 Millionen Euro.
• Ab dem 1. Januar 2026 kann die kurzfristige Beschäftigung in landwirt-
schaftlichen Betrieben länger sozialversicherungsfrei ausgeübt werden –
statt bisher 70 nun 90 Arbeitstage. Damit schaffen wir dringend benötigte
Flexibilität für saisonale Arbeitsspitzen, etwa im Obst-, Gemüse- und
Weinbau.
• Ernten sichern heißt auch, wirksamen und praxistauglichen Pflanzen-
schutz zu ermöglichen und sich nicht von ideologischen Vorgaben treiben
zu lassen. Daher haben wir das von der Ampel-Regierung beschlossene
sogenannte Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, das ausschließlich eine
fachfremde Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln zum Ziel hatte, aus
dem Haushalt gestrichen.
• Gleichzeitig konnten bei der Pflanzenschutzmittelzulassung wirksame Er-
folge erzielt werden. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutz-
gesetzes haben wir die aus dem EU-Recht folgende Verpflichtung zur Nut-
zung elektronischer Aufzeichnungen für die Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben. Wir
vermeiden damit Rechtsunsicherheiten und geben allen Betrieben aus-
reichend Zeit für die Umstellung.
Schließlich bleibt die Tierhaltung in Deutschland ein zentrales Anliegen.
Wir richten den Fokus künftig stärker auf Investitionen, um ein positives
Klima für tierwohlgerechte Stallumbauten zu schaffen.
• Außerdem haben wir zügig auf das starke Vogelseuchen-Geschehen rea-
giert und rückwirkend ab Oktober 2025 den Entschädigungshöchstsatz
für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 Euro auf 110 Euro pro Stück Ge-
flügel angepasst.
• Mit der Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes haben wir
dessen Inkrafttreten auf 1. Januar 2027 verschoben. Wir verankern nun
wichtige Themen wie das vollständige Downgrading und die Kennzeich-
nung ausländischer Ware praxisgerecht im Gesetz. Wir werden die beruf-
liche Praxis bei der Reform des Gesetzes in den kommenden Monaten
eng einbinden, um z.B. Bürokratie bei Meldepflichten durch die Nutzung
vorhandener Datenbanken zu erreichen.
9. Neue Grundsicherung und mehr Gerechtigkeit
• Die sozialen Sicherungssysteme sind eine wichtige Errungenschaft unse-
res Landes und sichern den sozialen Frieden. Aber sie sind komplex, teil-
weise ineffizient und teuer. Wir sorgen für mehr Gerechtigkeit und wer-
den insbesondere durch die dauerhafte Vermittlung von arbeitslosen
Menschen in gute Beschäftigung Einsparungen erzielen.
• Wir haben das Bürgergeld abgeschafft und eine neue Grundsicherung
eingeführt. Diejenigen, die arbeiten können, wollen wir dauerhaft in Be-
schäftigung bringen. Künftig hat die Vermittlung eines Arbeitsplatzes wie-
der Priorität. Wer Termine bei der Jobvermittlung nicht einhält oder zu-
mutbare Arbeit nicht annimmt, erhält keine Leistungen. Härtefälle wer-
den berücksichtigt. Es gilt der Grundsatz „Fördern und Fordern“.
• Auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse der Sozialstaatskommission
gehen wir in diesem Jahr auch den zweiten Schritt zur sog. Grundsiche-
rung II, um bspw. die Hinzuverdienstgrenzen anders auszugestalten, so
dass der Anreiz zu arbeiten wächst.
10. Die Rente zukunftsfest machen und beste Gesundheitsversorgung bei stabilen Beiträgen
• Mit dem Rentenpaket I sind wir gemeinsam mit der SPD einen entschie-
denen ersten Schritt gegangen, um die Altersvorsoge zu modernisieren
und insgesamt breiter aufzustellen. Zu dem Paket, das verschiedene Ge-
setze umfasst, gehört die Aktivrente. Diejenigen, die über die Regelalters-
grenze hinaus weiterarbeiten, können bis zu 2.000 Euro/Monat steuerfrei
hinzuverdienen. Damit setzen wir neue Arbeitsanreize. Wir haben für die
Aktivrente auch das sog. Anschluss- oder Vorbeschäftigungsverbot abge-
schafft. Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge („Riester-Rente“)
haben wir mit Fokus auf die Chancen des Kapitalmarkts (Einführung eines
Altersvorsorgedepots) und unter erstmaligem Einbezug aller Selbststän-
digen reformiert.
Mit der Mütterrente III sorgen wir für mehr Gerechtigkeit, indem wir ab
dem 1. Januar 2027 die Gleichstellung bei der Anerkennung von Kinder-
erziehungszeiten für Mütter (und Väter) von vor 1992 geborenen Kindern
geregelt haben.
Das Rentenniveau haben wir bei 48 Prozent bis 2031 stabilisiert.
Wir haben die Betriebsrente gestärkt, mit dem Ziel, ihre Verbreitung, be-
sonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Gering-
verdienern, zu erhöhen und die Vorsorge bürokratieärmer zu gestalten.
Mit der Frühstartrente werden wir Kinder und Jugendliche an den Kapi-
talmarkt heranführen und bereiten das Startkapital für ihre private Alters-
vorsorge vor.
• Für ein sog. Rentenpaket II erarbeitet die Rentenkommission bis zum Juni
2026 Vorschläge für eine Stabilisierung der Beitragssätze und ein gutes
Gesamtversorgungsniveau über alle drei Säulen der Altersvorsorge. Das
Rentenpaket II soll bis spätestens Ende Oktober 2026 im Deutschen Bun-
destag beschlossen werden.
• Dies macht klar: Im Bereich der Sozialsysteme und für mehr Leistungsge-
rechtigkeit sind wir neue Wege gegangen. Die Einführung der neuen
Grundsicherung, der Aktivrente und die Vorarbeiten zur Frühstartrente
stellen eine grundsätzlich andere Politik dar.
• Weitere Reformen im Bereich Gesundheitsversorgung und der Pflegever-
sicherung stehen an. Das Ergebnis der Finanzkommission Gesundheit hat
die Bundesregierung schnell in einen Gesetzentwurf zur Reform der ge-
setzlichen Krankenkassen umgesetzt. Dessen oberstes Ziel ist und soll
bleiben, den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des
durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes stabil zu halten. Er wird nun in
den nächsten Wochen im Parlament beraten werden.
• Für die Pflegeversicherung hat die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft
„Zukunftspakt Pflege“ Ergebnisse geliefert, die noch vor dem Sommer auf
der Grundlage einer „Roadmap“ umgesetzt werden. Auch diesen Prozess
werden wir intensiv begleiten.
• Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz haben wir eine der größ-
ten Krankenhausreformen seit Jahrzehnten abgeschlossen. Dadurch er-
möglichen wir im Zusammenspiel mit dem Krankenhaus-Transforma-
tionsfonds eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur. Unser Ziel ist eine
qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und praxistaugliche Kranken-
hauslandschaft.
• Wir haben bessere Rahmenbedingungen und schnellere Verfahren für die
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ge-
schaffen.
11. Außenpolitisch Führungsstärke zeigen
• Mit Friedrich Merz hat unser Land wieder einen Kanzler, der in Europa
führt und bei wichtigen Verhandlungen die Initiative sucht. Besonders für
die Unterstützung der Ukraine, die auch unsere Freiheit verteidigt, ist das
wichtig.
9• Wir haben mit dem Gipfelbeschluss 2025 die NATO gestärkt und werden
im Bündnis auch künftig geforderter sein denn je. Die Tragweite dieser
Entwicklung zeichnet sich gerade erst ab. Deutschland hält Europa zusam-
men und stärkt den europäischen Pfeiler in der NATO.
• Wir fördern Freihandel, u.a. mit der Ratifizierung der EU-Investitions-
schutzabkommen mit Singapur und Vietnam, dem Fortgeschrittenen Rah-
menabkommens der EU mit Chile sowie der Ratifizierung von Wirtschafts-
partnerschaftsabkommen zwischen der EU und verschiedenen afrikani-
schen Staaten. Erfolgreich haben wir für den Abschluss des EU-Mercosur
Abkommens geworben und auf das vorläufige Inkrafttreten ab
1. Mai 2026 gedrungen. Auch die Verhandlungen zu Freihandelsabkom-
men mit Indien, Indonesien und Australien sind abgeschlossen.
• Wir haben im Bundestag eine Kommission zur Überprüfung der sicher-
heitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und
China eingesetzt. Damit geben wir eine Antwort auf die zunehmenden
geoökonomischen Risiken aus Wirtschaftsperspektive und setzen unsere
Forderung aus der vergangenen Wahlperiode um.




