Diesel-Urteil

Keine generellen Fahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag sein Urteil zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge verkündet. Danach sind generelle Fahrverbote nicht notwendig, stellt der Vorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt, klar.

„Unsere bisherige Haltung, dass wir generelle Fahrverbote ablehnen, bleibt auch weiterhin so bestehen“, erklärte der Vorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt, in Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu innerstädtischen Fahrverboten. „Das Gericht hat bestätigt, dass Kommunen auch heute schon Handlungsmöglichkeiten haben, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen.“

Busse, Taxen und kommunale Fahrzeuge als erstes umrüsten

Dazu gehöre auch, dass Fahrzeuge, die hauptsächlich in den Städten unterwegs seien, wie ÖPNV-Busse, Taxen oder kommunale Fahrzeugflotten, als allererstes emissionsarm gemacht werden müssten. Ein generelles Fahrverbot sei nicht notwendig. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Ulrich Lange (CSU), ergänzte: „Kommunen können demnach selbst entscheiden, ob sie an bestimmten Stellen eingreifen.“ Eine Regelung des Bundes sei dafür nicht notwendig, also auch keine blaue Plakette. Das Gericht habe zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Dobrindt machte die Haltung der CSU im Bundestag noch einmal deutlich: „Wir lehnen die blaue Plakette ab. Sie ist nichts anderes als ein generelles Fahrverbot.“

1 Mrd. Euro für "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020"

Die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Daniela Ludwig, wies darauf hin, dass mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ bereits ein Maßnahmebündel im Umfang von 1 Milliarde Euro geschnürt worden sei, um die europäischen Grenzwerte einhalten zu können - ohne Diesel-Fahrverbote. Darunter 393 Millionen Euro für Maßnahmen zur Elektrifizierung des Verkehrs, 107 Millionen Euro für die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV und 500 Millionen Euro für Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme. „Wir müssen die Kommunen jetzt gezielt und individuell unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort unterstützen, um die Luftreinhaltung zu gewährleisten. Auch müssen wir die laut Urteil möglichen Ausnahmeregelung für Handwerker intensiv nutzen, um Schaden von unserem Mittelstand abzuwenden", so Ludwig. Der Koalitionsvertrag sieht zudem viele weitere Maßnahmen vor, die die neue Regierung umsetzen soll.

"Aufhören, die Menschen zu verunsichern"

Ulrich Lange betonte, dass man auch die Hersteller von Dieselfahrzeugen in die Verantwortung nehme: „Wir befürworten technische Nachrüstungen, wenn sie verhältnismäßig und wirksam sind. Die Dieselfahrer dürfen nicht die Leidtragenden in dieser Sache sein.“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein (CSU) ergänzte: "Wer sie jetzt mit einem pauschalen Fahrverbot belegen will, redet einer faktischen Enteignung und einem tiefen Eingriff in die individuelle Lebensführung vieler Millionen Bürger das Wort.“ Und: "Wir müssen aufhören, die Menschen massiv zu verunsichern. Das ist unsere politische Verantwortung."

Luftqualität in Deutschland bereits massiv verbessert

Nüßlein wies darauf hin, dass die Schadstoffbelastung über die vergangenen Jahrzehnte hinweg signifikant gesunken ist. So sind die Stickoxid (NOx)-Emissionen im Verkehrsbereich seit 1990 um rund 70 Prozent zurückgegangen. "Es geht in Wahrheit doch gar nicht um die Frage, wie die Luft in den betroffenen Innenstädten noch sauberer wird. Wenn Gesundheit und Umwelt tatsächlich im Mittelpunkt stünden, dann würde wenigstens anerkannt, dass sich die Luftqualität in Deutschland über die letzten Jahrzehnte hinweg massiv verbessert hat. Es geht vielmehr um den Kampf gegen den Verbrennungsmotor und gegen die individuelle Mobilität in unseren Städten", so Nüßlein.