Digitaler Impfpass

Am 21. Januar 2021 wurde durch den Europäischen Rat beschlossen, einen interoperablen und standardisierten Impfnachweis für medizinische Zwecke auf den Weg zu bringen. Deutschland wird diese europäische Entscheidung nun schnell umsetzen, um allen Bürgern, die dies wünschen, einen digitalen Impfnachweis zur Verfügung stellen zu können. Mittlerweile hat die Europäische Kommission auch einen Verordnungsentwurf zur Regelung eines EU-weiten Anerkennungsrahmens für (digitale) Zertifikate für Impfungen, Tests und für Personen mit COVID-19-Heilstatus vorgelegt, um die Reisefreizügigkeit zu erleichtern.

 

Wird es trotzdem noch den gelben analogen Impfausweis geben?

Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte kein Smartphone besitzen oder dieses verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ selbstverständlich weiterhin möglich und gültig.

 

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können.

Der digitale Impfnachweis wird dann von den Nutzern über eine App, die kostenfrei zum Download bereitgestellt wird, auf dem Smartphone gesteuert. Damit wird nach der Impfung in einem Impfzentrum oder beim niedergelassenen Arzt ein sogenannter Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode) abgescannt.

Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone. Dieser 2D-Barcode ist nur einmalig einlesbar und die Impfbescheinigung ist anschließend an das einlesende Smartphone gebunden.

 

Wie soll der Nachweis einer Impfung geprüft werden können?

Der Impfprüfnachweis wird über die App erzeugt. Dieser enthält nur die Information, ob die Impfung gültig ist, ggf. die Chargennummer und den Namen des Geimpften sowie ggf. das Geburtsdatum. Der Nachweis kann zusätzlich auch als 2D-Barcode (Impfprüftoken) dargestellt werden.

Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, wird es eine Prüf-App zur Prüfung des Impfprüftokens geben. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets dann gescannt werden. Alternativ ist ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.

 

Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?

Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist- wie in der analogen Welt auch – ggf. ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt und gleichzeitig an ein Smartphone gebunden, sodass auch ein möglichst umfassender Schutz vor Vervielfältigung besteht.

 

Wer kann einen elektronischen Impfnachweis erhalten?

Alle Personen, die in einen Anspruch auf eine Impfung haben, können sich unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft ergänzend zum analogen Impfnachweis auch einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen.

 

Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?

Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung ist nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer vorgesehen.

 

Wann kann die elektronische Impfdokumentation genutzt werden?

Wir gehen aktuell davon aus, dass dieses Angebot zum Ende des zweiten Quartals 2021 bereitgestellt werden kann.

 

Ist ein zentrales Impfregister geplant?

Nein, jeder kann selbst entscheiden, ob und wann er diese Daten löscht.

 

Wie werden die digitalen Impfnachweise von Kindern gespeichert?

Digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.

 

Wer entwickelt den digitalen Impfnachweis?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle mit der Entwicklung einer Impfpass-App beauftragt.

 

Warum wurde kein EU-weites Projekt für ein Zertifikat ausgeschrieben?

Eine gemeinsame EU-Ausschreibung hätte zu viel Zeit benötigt und wäre aufgrund der unterschiedlichen Impfinformationssysteme in den Mitgliedstaaten auch schwierig umzusetzen gewesen. Beim EU-Ansatz geht es um die Regelung eines Anerkennungsrahmens. Etwaige grenzüberschreitende Nutzungspiloten könnten seitens der EU-Kommission begleitet werden. Bei der Umsetzung des Digitalen Impfnachweises in Deutschland werden die EU-Vorgaben von vornherein berücksichtigt.

 

Quelle: Bundesgesundheitsministerium