EEG Novelle 2021

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird konsequent weiter vorangetrieben. Wir verabschieden in zweiter und dritter Lesung eine Reform des EEG. Diese Novelle beinhaltet die Zielsetzung für Treibhausgasneutralität des Stromsektors bis 2050 und die operative Umsetzung des Ziels für erneuerbare Energien von 65 Prozent im Jahr 2030. Um ihre Realisierung zu ermöglichen, schafft dieses Gesetz Maßnahmen zur Verbesserung der Markt-, Netz- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien und führt ein Instrument zur finanziellen Beteiligung der Kommunen ein. Für seit 20 Jahren geförderte Altanlagen schaffen wir Anschlussregelungen. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Mieterstrom und stärken die Digitalisierung durch Anreize für neue Anlagentechnik und eine bessere Steuerbarkeit der Anlagen.Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird konsequent weiter vorangetrieben. Wir verabschieden in zweiter und dritter Lesung eine Reform des EEG. Diese Novelle beinhaltet die Zielsetzung für Treibhausgasneutralität des Stromsektors bis 2050 und die operative Umsetzung des Ziels für erneuerbare Energien von 65 Prozent im Jahr 2030. Um ihre Realisierung zu ermöglichen, schafft dieses Gesetz Maßnahmen zur Verbesserung der Markt-, Netz- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien und führt ein Instrument zur finanziellen Beteiligung der Kommunen ein. Für seit 20 Jahren geförderte Altanlagen schaffen wir Anschlussregelungen. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Mieterstrom und stärken die Digitalisierung durch Anreize für neue Anlagentechnik und eine bessere Steuerbarkeit der Anlagen.

Im Einzelnen:

Photovoltaik:
Bayern ist Sonnenland. 
Deshalb legen wir beim Ausbau der Photovoltaik deutlich zu! Wir schaffen ein eigenes Ausschreibungssegment für große Dachflächen über 750 kWp um vor allem die Logistik- und Gewerbehallen zu nutzen.

- One Stop Shop – eine Anlaufstelle
Wir vereinfachen die Genehmigung und den Bau von Photovoltaik indem wir einen so genannten ‚One Stop Shop‘ schaffen, das heißt die Beantragung läuft zukünftig gebündelt an einer Stelle.

- Eigenverbrauch
Wir stärken den Eigenverbrauch! Zukünftig ist der Eigenverbrauch ohne Abzug anteiliger EEG-Umlage für Anlagen bis zu 30 kWp möglich.

- Mieterstrom
Wir bringen mit Vereinfachungen und Verbesserungen beim so genannten Mieterstrom die Photovoltaik und die Energiewende stärker in die Städte.

- „Agri-PV“
Durch die Ausschreibung von so genannten „Agri-PV“-Anlagen die gleichzeitig eine landwirtschaftliche Nutzung und die Installation von Photovoltaik ermöglichen, wollen wir Innovationen austesten und die Beanspruchung landwirtschaftlicher Fläche minimieren.

- Smart Meter Pflicht
Wir wollen, dass auch kleinere Anlagen, die älter als 20 Jahre sind am Netz bleiben. Die Bestandsanlagen bis 7 kWp bleiben deshalb von der ‚Smart-Meter-Pflicht‘ ausgenommen.

Biomasse:
Wir geben der Biomasse Zukunftsperspektiven. Die Biogasanlagen sind grundlastfähig und flexibel fahrbar.
Die Anlagen, die jetzt am Markt sind, werden auch zukünftig eine Chance bei den Ausschreibungen erhalten am Markt zu bleiben. Hierfür haben wir die Höchstgebotspreise erhöht. 
Wir wollen die Biomasse im Gegensatz zu vielen anderen nicht abschaffen sondern ihre Stärken nutzen.

Geothermie:
Geothermie hat noch enormes Potential gerade in Bayern. Das wollen wir weiter heben. Wir schaffen mit einer Aussetzung der Degression bis 2024 dafür die Voraussetzung.

Wasserkraft:
Die Wasserkraft hat eine lange Tradition in Bayern. Wir stärken mit dem EEG die Wasserkraft. Anlagen bis zu 500 kW erhalten einen Zuschlag. Das stärkt die Systemdienlichkeit dieser Anlagen, die hohe Investitionen – beispielsweise wegen Niedrigwasser und umweltrechtlicher Vorgaben – leisten mussten und müssen.

Wasserstoff:
Wir wollen, dass die Nutzung von Wasserstoff eine Erfolgsgeschichte wird!
Deshalb befreien wir Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, von der EEG-Umlage.