Entscheidung der Mindestlohnkommission

Einstimmiger Beschluss - Anhebung in zwei Schritten

Hintergrund: Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs

stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Bereich der Sozialpartner und zwei wissen-

schaftlichen Mitgliedern, die kein Stimmrecht haben. Sie evaluiert laufend die Auswir-

kungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die

Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und

Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung. Sie prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Dazu hat sich der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn wie folgt geäußert:

„Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf den neuen Mindestlohn geeinigt. Das ist eine wirklich gute Nachricht für die Beschäftigten und für das Land! Denn die Tarifpartner wissen am besten, was in der aktuellen Lage geht und was nicht.“