Gesetze der letzten Sitzungswoche

Wichtige Entscheidungen im Parlament getroffen

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Wir bringen in erster Lesung einen Gesetzentwurf ein, der Transparenz in Qualität und Versorgung der Versicherten bei Krankenhausbehandlungen weiter verbessert. Leistungen für die Versicherten sollen ausgeweitet werden, indem zum Beispiel der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für weitere planbare Eingriffe erweitert wird. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sollen zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt werden. Für die Behandlung von Adipositas ist ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm vorgesehen. Weiterhin soll die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken gefördert werden. Auch die ambulante Notfallversorgung wird durch ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren im Krankenhaus entlastet.

 

Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes

Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, mit dem die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 verlängert werden soll. So wird sichergestellt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren, sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Es stellt formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.

 

Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)

In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, mit dem die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 umgesetzt werden. Unter anderem sieht das Gesetz die Verlängerung der gewährten Umsatzsteuersatzermäßigung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2022 vor. Außerdem soll für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden. Schließlich wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Steuerjahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bei Einzelveranlagung und 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Somit verschafft dieses Gesetz den Betrieben Liquidität, die vor der Wirtschaftskrise hohe Steuern bezahlt und ihren Verlustrückgang selbst vorfinanziert haben.

 

Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)

In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, das die sozialen Folgen der Corona-bedingten wirtschaftlichen Krise abfedern soll. Teil dieses Pakets ist die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021. Zudem werden die Sonderregelungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ebenfalls verlängert wird das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021 erhalten. Schließlich wird im Künstlersozialversicherungsgesetz geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.

 

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, enthält eine Vielzahl verbraucherschützender Regelungen. Mindestvertragslaufzeiten sollen reguliert werden: So sollen künftig Anbieter von zweijährigen Laufzeitverträgen verpflichtet sein, auch einjährige Laufzeitverträge anzubieten, die maximal 25 Prozent teurer sein dürfen. Abtretungsausschlüsse im Kleingedruckten werden verboten. Durch die Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferverträge mit Haushaltskunden sollen Verbraucher besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Energielieferverträgen geschützt werden. Um Rechtsicherheit beim Kauf gebrauchter Gegenstände zu schaffen, soll außerdem eine Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf vorgenommen werden.