Erbschaftssteuer

Forderung nach Anhebung der Freibeträge und einer Regionalisierung der Erbschaftssteuer 

Die Ampel-Koalition hat voriges Jahr mit dem Jahressteuergesetz eine Neubewertung der Immobilienwerte beschlossen. Diese werden seit dem Jahresbeginn für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt. Das bedeutet eine deutliche Steuererhöhung im Erb- oder Schenkungsfall.

 

„Diese Steuererhöhung durch die Hintertür, die insbesondere in der aktuellen Situation schädlich und inakzeptabel ist, lehnen wir ab“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz zu dem Gesetz.

 

„Gerade in Regionen wie der unseren, wo in den letzten Jahren massive Wertentwicklungen bei Grundstücken und Immobilien zu verzeichnen waren, führt das Gesetz der Ampel bei vielen Erben zu großen finanziellen Schwierigkeiten. Das gilt dann in der Konsequenz auch für Mieterinnen und Mieter. Wenn der Erbe die erhöhte Steuerlast nicht tragen kann, muss er die Immobilie verkaufen. Das führt dann auch zu einer Erhöhung der Miete“, so Lenz weiter. Von selbstgenutzten Wohnungen oder Häusern, vermieteten Objekten bis hin zu Grundstücken sind alle Immobilienarten betroffen.

 

„In vielen Regionen reichten die allgemeinen Freibeträge schon vorher nicht aus. Sinnvoll wäre neben der Anhebung der Freibeträge auch eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise“, wie Lenz erklärt.

 

Die CSU hat während der Klausurtagung im Kloster Seeon Anfang Januar eine deutliche Gegenposition zu dieser Steuererhöhung entwickelt. So fordert die CSU die Anhebung der Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 EUR, für Kinder auf 660.000 EUR und für Enkelkinder auf 330.000 EUR. Darüber hinaus sollen Erbschaftssteuersätze nach Bundesländern regionalisiert werden, um Erleichterungen von erb- und schenkungssteuerlichen Sachverhalten innerhalb der Familie zu ermöglichen. Die Forderungen zielen darauf, dass Erben und Beschenkte das Eigentum behalten können und nicht aus finanzieller Not das Erbe verkaufen müssen. „Das Lebenswerk der Elterngeneration gehört in den Familienbesitz und nicht in die Staatskasse. Wenn hier keine Anpassungen erfolgen, behält sich die CSU eine Verfassungsklage vor“, so Lenz abschließend.