Faktenblatt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Müll vermeiden - Plastikflut eindämmen - Rohstoffe wiederverwerten

Deutschland als rohstoffarmes Land kann nicht umhin, mit Ressourcen schonend umzugehen und sie so weit wie möglich wieder zu nutzen. Allein deshalb ist Deutschland auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft führend. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft ein zentrales Handlungsfeld. Sie setzt sich für klare rechtliche Regeln sowie technologische Lösungen zur Vermeidung und zur Verwertung von Abfällen ein. Den Verbrauchern will sie ausreichend Informationen an die Hand geben, damit sie bewusste Entscheidungen treffen können. Das Problem der Müllberge und der Plastikflut in Flüssen und Weltmeeren ist aber nicht allein ein deutsches. Es muss auf europäischer und auf globaler Ebene angegangen werden.

 

Das ist der aktuelle Stand:

 

  • In Deutschland sind in der Kreislaufwirtschaft mehr als 270.000 Beschäftigte in etwa 11.000 Unternehmen tätig. Der Umsatz beträgt rund 70 Milliarden Euro jährlich.
  • Die Recyclingrate für Siedlungsabfälle beträgt 67 Prozent, für Abfälle aus Produktion und Gewerbe rund 70 Prozent sowie für Bau- und Abbruchabfälle fast 90 Prozent.
  • Rücknahmesysteme existieren für Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte. Eine Reihe von Herstellern und Handelsketten haben Einwegprodukte bereits aus dem Sortiment genommen. Plastiktüten sind inzwischen größtenteils kostenpflichtig. Als Ersatz werden Tragetaschen aus Papier angeboten.
  • Hersteller verpflichten sich freiwillig, auf Mikroplastik in Kosmetikartikeln und Reinigungsmitteln zu verzichten.
  • Das Kunststoffrecycling ist auf hohem Niveau. Von den 6,2 Millionen Tonnen Kunststoffabfällen in Deutschland wurden im Jahr 2017 rund 46 Prozent als Werkstoffe und knapp ein Prozent als Rohstoffe wiederverwertet. 52 Prozent wurden zur Energiegewinnung genutzt. 0,6 Prozent landeten auf einer Deponie. 2017 wurden insgesamt 1,8 Millionen Tonnen recycelter Stoffe für neue Produkte verwendet, beispielsweise für Autos und Verpackungen oder im Bau. Das entspricht einer Quote von 12,3 Prozent.
  • Abfallsammel-, Sortier- und Verwertungstechnologien sowie Anlagen „Made in Germany“ sind Exportschlager.

 

Das ist bisher passiert:

 

Die unionsgeführte Bundesregierung setzt seit jeher auf das Prinzip der Produktverantwortung: Wer Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, ist auch für deren Entsorgung verantwortlich. Das gilt bereits für Verpackungen, Batterien, Öl, Elektrogeräte und Autos. Die Entsorgungskosten fließen in den Produktpreis ein. In dieser und der vergangenen Wahlperiode hat die Koalition eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, um die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Dazu gehören

  • das Elektro-Elektronikgeräte-Gesetz (2015): Hersteller werden verpflichtet, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Geräte zu übernehmen
  • die Novelle der Klärschlammverordnung (2017): Phosphor und andere Nährstoffe müssen aus dem Schlamm zurückgewonnen werden
  • die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (2017): Recycling von Bauschutt und Industrieabfällen hat Vorrang vor der Verbrennung oder der Entsorgung
  • das Verpackungsgesetz (2019): Es schreibt höhere Sammel- und Verwertungsquoten für alle Arten von Verpackungsabfällen vor
  • Deutschland leistet auf internationaler Ebene technologische und finanzielle Unterstützung. Für Umweltschutz in der Entwicklungszusammenarbeit hat die große Koalition im Haushalt 2019 rund 50 Millionen Euro bereitgestellt. Entwicklungsländern soll unter anderem geholfen werden, Abfallmanagementsysteme aufzubauen.

 

Das sind die nächsten Schritte:

 

Die Unionsfraktion entscheidet über alle umweltpolitischen Maßnahmen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft setzt sie folgende Handlungsschwerpunkte:

  • die Erarbeitung von Ökobilanzen als Grundlage für Entscheidungen in der Abfallpolitik
  • der weitere Ausbau und die Modernisierung der Recyclingkapazitäten
  • bessere Bedingungen für die Wiedernutzung von Recyclingmaterialien
  • eine Überprüfung des Exports von Abfällen, die laut EU-Recht ohnehin strengen Beschränkungen unterliegen
  • die Stärkung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern beim Aufbau von Abfallsammel- und Verwertungssystemen
  • einen internationalen Rechtsrahmen zur Müllvermeidung und zum Schutz der Meere