Ferkelkastratation

Praktikable Lösungen für Ferkelerzeuger ermöglichen

Die kommenden zwei Jahre werden genutzt, um eine praxistaugliche Methode für die Ferkelkastration durchzusetzen. Vor allem kleinen und mittleren Betrieben soll durch die lokale Betäubung des Tieres die Existenz gesichert werden. Die Kastration ist notwendig, da sogenanntes Eberfleisch von der Großzahl der Verbraucher als ungenießbar empfunden wird.

Bisher ist die lokale Betäubung durch Landwirte verboten, hier muss nun schnellstmöglich eine Änderung herbeigeführt werden. In Dänemark dürfen Landwirte beispielsweise seit 2018 die Ferkelkastration unter Betäubung durchführen. Fakt ist, wenn bis 2020 keine Lösung für die deutschen Landwirte gefunden wird, sind gerade die kleinen und mittleren Betriebe nicht mehr konkurrenzfähig. Dann wird der Anteil der nach Deutschland importierten Ferkel deutlich steigen. Es gilt also Tierschutz und die Interessen der Verbraucher in Einklang zu bringen.

 

Kommentar von MdB Dr. Andreas Lenz