Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Kampf gegen ausländischen Versandhandel

Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Entwurf werden die Apotheken vor Ort gestärkt, damit die Versorgung mit Medikamenten weiterhin zuverlässig gesichert ist. Der Gesetzentwurf schreibt eine Gleichwertigkeit der Preise für inländische Apotheken und den ausländischen Versandhandel fest, indem der einheitliche Apothekenabgabepreis bei der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen des Sachleistungsprinzips gesetzlich verankert wird. Damit wird ausgeschlossen, dass ausländische Versandapotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente Rabatte oder Boni gewähren können. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt, auf die GKV-Versicherte einen Anspruch haben. Für diese werden die Apotheker vergütet.