GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Rückkehr zur Parität

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz müssen Arbeitgeber ab 1. Januar 2019 wieder die Hälfte der Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten übernehmen.

Entlastung für 56 Millionen Versicherte

Wir haben in dieser Woche einen weiteren Meilenstein bei der finanziellen Entlastung der Bürger gesetzt. Für 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland wird zum Jahreswechsel wieder die paritätische Finanzierung der Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung eingeführt. Wir haben damit am Donnerstag im Bundestag mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrages beschlossen. Arbeitgeber müssen nun ab 1. Januar 2019 die bisher von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge wieder zu gleichen Teilen mitfinanzieren.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir endlich wieder zur Parität gefunden haben“, so Erich Irlstorfer (CSU). Es sei wichtig für die Versicherten, dass man eine Jahre zuvor gefällte Entscheidung rückgängig mache, vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Zahlen in Deutschland, sagte Irlstorfer weiter. Das sei eine Rückkehr zur sozialpolitischen Normalität, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Beiträge künftig wieder teilen.

Beiträge für Selbständige mehr als halbiert

Damit sparen Arbeitnehmer und Rentner 6,9 Milliarden Euro jährlich. Sie sollen auch auf Dauer geschützt werden, steigende Gesundheitskosten allein zu tragen. Und auch für hauptberuflich Selbständige mit geringem Einkommen, also vor allem Solo-Selbstständige wie Taxifahrer, werden deutlich entlastet. Mit unserem Gesetz verringert sich der Mindestbeitrag. Er wird mehr als halbiert von 360 Euro auf 156 Euro.

Mit diesem Entlastungsgesetz schaffen wir noch für eine weitere Gruppe Sicherheit: Für Zeitsoldaten wird der Zugang zur GKV erleichtert. Ab 1. Januar 2019 haben sie ein Beitrittsrecht zur GKV. Das erhöht durchaus auch die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber.

Abbau hoher Rücklagen bei Krankenkassen

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum Abbau hoher Rücklagen der Krankenkassen. Der Abbau kann zum Beispiel über die Senkung der Zusatzbeiträge oder über höhere Leistungen bewerkstelligt werden. Der unter Beteiligung der CSU gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Regelung ab dem 1. Januar 2020 greift, wenn zuvor der Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen weiterentwickelt wurde.

Nach dem unter Beteiligung der CSU gefundenen Kompromiss müssen gesetzliche Kassen mit großem Finanzpolster Reserven ab 1. Januar 2020 innerhalb von drei Jahren abbauen. Bedingung ist aber, dass bis dahin eine Reform des komplizierten Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist. Kassen, bei denen die Rücklagen mehr als eine Monatsausgabe ausmachen, dürfen den Zusatzbeitrag nicht mehr anheben.