keine Erbschaftssteuererhöhung durch die hintertür

Freibeträge müssen angepasst werden

Die Ampel plant mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum Jahreswechsel zu ändern, ohne jedoch die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzupassen. Damit droht in vielen Fällen eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer. Betroffen sind alle Immobilienarten: Wohnungen, Häuser und auch Grundstücke. Diese Pläne der Ampel sorgen für erhebliche Unruhe in der Bevölkerung.

 

Die Pläne der Ampel bedeuten eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Das ist insbesondere in der aktuellen Lage schädlich und inakzeptabel. Hinzu kommt, dass in vielen Regionen Deutschlands schon jetzt die allgemeinen Freibeträge angesichts der stark gestiegenen Immobilienwerte nicht mehr ausreichen, um ein Elternhaus steuerfrei zu erben. Dabei geht es um ganz normale Einfamilienhäuser. Lenz betont: „Gerade in Regionen wie der unseren, wo in den vergangenen Jahren massive Wertentwicklungen bei Grundstücken und Immobilien zu verzeichnen waren, würden die Pläne der Ampel bei vielen Erben zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen.“

 

Zwar scheinen sich die Koalitionäre der Ampel darauf verständigt zu haben, höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer mitzutragen, allerdings solle die Initiative aus den Ländern kommen. Klar ist, dass der Bund schon jetzt tätig werden und die Freibeträge erhöhen könnte – er müsste nicht auf eine Initiative der Länder warten.

 

Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden zuletzt 2009 erhöht. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die notwendig gewordene Neubewertung von Immobilien mit einer substanziellen Erhöhung der allgemeinen Freibeträge zu verknüpfen.

 

Steuererhöhungen durch die Hintertür lehnen wir ab. Wir wollen stattdessen, dass das Elternhaus in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Hierzu bedarf es aufgrund der Verteuerung von Immobilien einer substanziellen Erhöhung der Freibeträge im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zusätzlich setzen wir uns für eine Regionalisierung der Freibeträge ein, um örtlichen Unterschieden in der Wertentwicklung gerecht zu werden.