KFW-Schnellkredit für mittelständische Unternehmen

Seit dem 15. April Beantragung von komplett staatlich abgesicherten Krediten möglich

Mittelständische Unternehmen können seit dem 15. April 2020 komplett durch die KFW abgesicherte Kredite bei Ihrer Hausbank beantragen.

Hier das Vorgehen in Kürze:

  • Beantragung bei der Hausbank ab 15.04.2020 möglich
  • Es gelten ausschließlich vergangenheitsbezogene Voraussetzungen: Die Unternehmen müssen seit mindestens 01.01.2019 am Markt aktiv sein und in Summe der Jahre 2017-2019 einen Gewinn erwirtschaftet haben.
  • Zum Stichtag 31.12.2019 darf das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition sein und muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Kreditlaufzeit: 10 Jahre (2 tilgungsfreie Anlaufjahre)
  • Vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zulässig
  • Kreditbewilligung ohne Kreditrisikoprüfung durch Hausbank oder KfW
  • Hausbank führt „Know-Your-Customer“-Prüfung durch und bestätigt wenige Punkte zu den Antragsbedingungen, wie z.B. Beschäftigtenzahl und die Tatsache, dass auch tatsächlich Gewinn erzielt wurde.
  • Keine Bestellung von Sicherheiten
  • Zusätzlich zum KfW-Schnellkredit dürfen bis 31.12.2020 keine weiteren KfW-Kredite beantragt werden.
  • Eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist ausgeschlossen, mit Zuschüssen in der Regel der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder jedoch möglich

Alle Details: www.kfw.de/078