UN-Migrationspakt

Bundestag beschließt Koalitionsantrag zum Migrationspakt

Der Bundestag hat am Donnerstag auf Initiative der CSU mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen klargestellt, wie der Globale Migrationspakt („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“) zu werten ist – dass er der Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung dient und keine rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung in Deutschland entfaltet.

Lindholz: „Migration ist und bleibt ein globales Problem“

„Wir verfolgen ein klares Ziel und das heißt Migration ordnen, steuern, begrenzen und dieser Pakt kann uns dabei auf internationaler Ebene helfen“, betonte Lindholz. Es sei bekannt, dass ein Teil der Bevölkerung beunruhigt sei und ein Stück weit Vertrauen in die Migrationspolitik verloren gegangen sei. Man nehme die Bedenken erst und habe darauf reagiert. Seit 2015 zeige Deutschland mit verschiedenen Maßnahmen kontinuierlich, dass man sich den Herausforderungen stelle. Die Asylzahlen sinken seither fortwährend. „Wir haben auf nationaler Ebene viel getan aber Migration ist und bleibt ein globales Phänomen, das man auch nur global und nicht national lösen kann“, sagte Lindholz. Dieser Pakt schaffe erstmals einen unverbindlichen Rahmen, der eine internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik dokumentiert. Die Aufregung über einen unverbindlichen Pakt könne sie nicht nachvollziehen.

Erstmals internationale Regeln, die auch für Deutschland gut wären

„Wir wollen ganz klar auch bei uns die Trennung von legaler und illegaler Migration, wir wollen, dass andere Staaten ihren Bürgern Pässe ausstellen und sie zurücknehmen, wir wollen das Schleusertum bekämpfen, die Fluchtursachen beheben, wir wollen, das andere Länder besser sind bei der Arbeitsmigration und auch mehr Verantwortung für die Migration übernehmen“, erläuterte Andrea Lindholz. All das adressiere dieser Pakt. Es gebe erstmals international Regelungen, die auch für Deutschland gut wären. Volker Ullrich, der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, wies im Plenum auf einen weiteren wichtigen Aspekt hin: „Durch diesen Pakt wird die nationale Souveränität nicht angetastet, aber es ist es eben eine politische Absichtserklärung, weil wir uns gemeinsam auf den Weg machen wollen, die Probleme, die Migration weltweit zu lösen“, so Ullrich. Es sei bitter, dass Europa beim Migrationspakt nicht mit einer Stimme spreche, sagte Ulrich und spielte damit auf die ablehnende Haltung einiger EU-Staaten an.

Die fünf zentralen Punkte haben die Koalitionsfraktionen beschlossen:

  • Deutschland trägt deutlich mehr Verantwortung als andere Länder. Das wollen wir ändern.
  • Die Integrationsfähigkeit unseres Landes hat eine Grenze. Diese Grenze bilden wir mit unserer Migrationspolitik ab.
  • Über die Migrationspolitik entscheidet der Deutsche Bundestag. Unsere nationale Souveränität steht nicht zur Disposition. Der GCM begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung.
  • Wir unterscheiden klar zwischen Erwerbsmigration und Asyl, zwischen legaler und illegaler Migration.
  • Wir fordern von der internationalen Staatengemeinschaft mehr Engagement, um den Migrationsdruck zu senken, den Schutz der Grenzen voranzutreiben, illegale Migration und Fluchtursachen zu bekämpfen und die Rücknahme von Migranten deutlich zu verbessern.