Koalitionsausschuss Ergebnis

Technologieoffenheit beim Antrieb und familienfreundliche Förderung für klimaneutrale Mobilität

Wir wollen gezielte Anreize setzen, um die Nachfrage von Verbrauchern nach emissionsarmen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu stärken und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen. Daher setzen wir auf eine gezielte Förderung insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf und Leasing von reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Die Förderung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen; zudem werden wir darauf achten, dass das Programm auch einen industriepolitischen Beitrag leistet. Für dieses Förderprogramm werden Mittel aus dem KTF von insgesamt 3 Milliarden Euro verausgabt. Im Rahmen der Erstellung des Klimasozialplans wird geprüft, ob das Programm in Teilen in diesen aufgenommen werden kann.

Als Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit dient das zu versteuernde Jahreseinkommen auf Haushaltsebene 80.000 Euro, wobei je Kind die Berechtigungsgrenze steigt +5.000 Euro. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Privatpersonen. Gegenstand der Förderung sind Kauf und Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybride. Es wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing festgelegt. 

Die Förderung wird so ausgestaltet, dass eine Basisförderung von 3.000 Euro festgelegt wird, die mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind auf max. 1000 Euro ansteigt. Zudem wird für besonders niedrige Einkommen eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen (+ 1.000 Euro / bei < 3.000 Euro mtl. Netto-HH-Einkommen). 

Die Bundesregierung wird unter Beteiligung von BMUKN, BMF, BMWE, BMV, BMI und BKAmt insbesondere auf Basis der zum 10.12.2025 angekündigten EU-Initiativen „Industrial Accelerator Act“ und „Battery-Booster“ schnellstmöglich EU-rechtskonforme und möglichst EU-weit harmonisierbare Local-Content-Kriterien und tragfähige EU-Präferenzregelungen erarbeiten. Diese Vorgaben werden in das laufende Förderprogramm integriert.

Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird bis Jahresende finalisiert. Das Programm wird schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – gestartet.