Migrationspolitik

Vorübergehender humanitärer Aufenthalt darf nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen

Die Terroranschläge in Mannheim am 31. Mai und in Solingen am 23. August 2024 haben unser Land erschüttert. 

In der Folge hatte die damalige Bundesregierung Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt.

Doch die bisherige Bundeseregierung blockierte die Entscheidung über unsere Initiativen zur Migrationspolitik. Unser Antrag dazu ist unter dem Titel „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“ im Internet zu finden.

Darin gehen wir auf die von der damaligen Ampel-Koalition auf drei bzw. fünf Jahre massiv verkürzten Fristen für die Einbürgerung ein. Wir stellen fest, dass der humanitäre Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland grundsätzlich nur vorübergehend gewährt wird. Der Aufenthaltszweck des humanitären Schutzes ist zeitlich begrenzt. Aufgrund der Rechtsänderungen durch die bisherige Regierung ist es nun aber möglich, dass Schutzsuchende bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Das ist ein Wertungswiderspruch zum Ziel, humanitäre Aufenthaltsrechte auf einen vorübergehenden Zeitraum zu beschränken. Ein solches Einbürgerungsrecht wirkt zudem als weiterer Pull-Faktor in einer Zeit, in der EU-weit bereits jeder dritte Asylantrag in Deutschland gestellt wird. Deshalb fordern wir, dass vorübergehender humanitärer Aufenthalt nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann. Die Dauer des vorübergehenden Schutzes in Deutschland soll nicht auf die Einbürgerungsfrist anzurechnen sein.