Musterfeststellungsklage

Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Um den Verbraucherschutz zu stärken und zu vereinfachen, haben CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage eingebracht.

Verbraucherschutz wird gestärkt

Künftig sollen eingetragene Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern feststellen zu lassen, ob zentrale Voraussetzungen vorliegen, die einen Anspruch begründen oder ausschließen. Die Musterfeststellungsklage soll ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden. Die betroffenen Verbraucher sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre Ansprüche zu einem Klageregister anzumelden, was die Verjährung hemmt und nicht mit einem Anwaltszwang verbunden ist. Außerdem soll ein Musterfeststellungsurteil Bindungswirkung für nachfolgende Klagen entfalten. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Regelung aufgrund einer erfolgreichen Musterentscheidung, vor allem als Grundlage für eine außergerichtliche Streitschlichtung. Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage soll eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen, die einer Vielzahl von Personen zustehen, ermöglicht werden. Gleichzeitig soll dadurch einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung vorgebeugt werden.

Klageindustrie wird verhindert und Mittelstand geschützt

Die CSU im Bundestag hat im Vorfeld des Gesetzentwurfes mäßigend auf die Sozialdemokraten einwirkt. Volker Ullrich, Vorsitzender des Arbeitskreises Innen, Recht und Verbraucherschutz der CSU im Bundestag erklärte dazu: „Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt den berechtigten Interessen der Verbraucher Rechnung ohne den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gefährden.“ Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild konnte durch die CSU somit verhindert werden. Weder profitorientierten Anwaltskanzleien noch seien unseriöse Verbände bei der Musterfeststellungsklage klagebefugt, so Ullrich. Mit dem Gesetzentwurf des SPD-geführten Justizministeriums bestand anfangs die Gefahr einer unverhältnismäßigen Benachteiligung mittelständischer Unternehmen. Ullrich erklärte weiter: "Im parlamentarischen Verfahren möchten wir noch eine Effektivierung des Instanzenzugs erreichen. Die Musterfeststellungsklage soll bei den Oberlandesgerichten mit der Möglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof angesiedelt werden. Mit einem zügigen Musterfeststellungsurteil können die Verbraucher schneller ihre Ansprüche durchsetzen."