CSU Generalsekretär martin Huber: "Die CSU als Motor der Koalition in Berlin hat wieder einmal bewiesen, dass man sich auf sie verlassen kann."
Die wichtigsten Reformvorhaben im Überblick:
1. Rentenreform
Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket bis Ende 2026 - Sicherung der Altervorsorge für alle Generationen.
2. Stärkung der Wirtschaft und der WettbewerbsfähigkeitStärkung von Zukunftstechnologien: Konsequente Unterstützung von Schlüsselbranchen wie Automobil, Chemie, Pharma, KI, Maschinenbau, Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie Clean Tech. Einfachere Zulassungsregeln für autonomes Fahren mit der Einführung von Modellregionen.
Bürokratieabbau: Einführung eines Berichtsentlastungsgesetzes, Abschaffung überflüssiger Dokumentations- und Berichtspflichten, Einführung einer „Berichtspflichten-Bremse" für künftige Gesetzgebung. Ziel: Abschaffung mindestens jeder vierten Dokumentationspflicht binnen 12 Monaten.
Vereinfachung des nationalen Datenschutzes: Verfahren rund um den Datenschutz werden deutlich vereinfacht.
Beschleunigte Genehmigungen: Anträge gelten automatisch als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb von vier Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen besonderen Prüfbedarf anmeldet.
Planungsbeschleunigung Verteilnetze: Halbierung der Realisierungszeiten für Netzprojekte, Digitalisierung der Netze, Anschlussgarantie für Industriebetriebe.
Deutschlandfonds: Ausbau des Deutschlandfonds als strategisches Beteiligungsinstrument mit Fokus auf Rohstoffbeschaffung, Stärkung der Energieinfrastruktur und Mobilisierung privaten Kapitals.
Stärkung fairer Handelspolitik: neue Handels- und Investitionsabkommen, robuster Schutz gegen Dumping und Subventionswettbewerb, Sicherung wirtschaftlicher Souveränität.
Steuervereinfachung: Automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung, Vereinfachung und Automatisierung von Prozessen.
Abschaffung telefonischer Krankschreibung: Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.
Lieferkettenrichtlinie (CSDD): 1:1-Umsetzung, jedoch mit Beschränkung auf Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. EUR Umsatz – dies bedeutet eine klare Entlastung für den Mittelstand.
Wohnungsbaugesellschaft: Errichtung einer Bundesgesellschaft für bezahlbares Wohnen, gesetzlicher Schutz vor Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände.
Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs: Umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden und Leistungsausschluss für per Haftbefehl gesuchte Personen.
8%-Personaleinsparung in Bundesbehörden: Ziel einer konsequenten 8%-Personaleinsparung in Bundesbehörden und in der mittelbaren Bundesverwaltung.
3. Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen
Einkommenssteuerreform ab 2027: Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag sowie Abflachung der zweiten Progressionszone. Der Fokus liegt dabei klar auf mittleren und geringen Einkommen.
Besondere Entlastung für Familien: Gesamtvolumen: ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr. Bsp.: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro Jahreseinkommen kann ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.
Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge: Erhöhung der Obergrenzen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro sowie vollständige Beitragsfreiheit im Tarifvertragsbereich ab 2027 – stärkt Arbeitnehmer, die am Wochenende arbeiten.




