Starke-Familien-Gesetz

Bundestag bringt Familienstärkungsgesetz auf den Weg

Der Bundestag hat in erster Lesung über das Familienstärkungsgesetz beraten. Mit diesem Gesetz bringt die Große Koalition ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg.

Familien stärken

Starke Familien tragen maßgeblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. Familien entsprechend ihrer konkreten Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen, ist ein wichtiges Ziel der CSU im Bundestag. Dies machte CSU-Sozialpolitiker Stephan Stracke gleich zu Beginn seiner Rede deutlich: "Die CSU steht für einen Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur in der Familienpolitik." Stracke verwies auch auf die Erfolge der Vergangenheit. So habe die Union das Elterngeld ausgebaut, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt und den Ausbau der Kinderbetreuung. Stracke unterstrich, dass der Ausbau der Kinderbetreuung auch dank der CSU unglaublich an Dynamik gewonnen habe. Zeitgleich konnte auch die Qualität gesteigert werden. Mit Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket werden mit dem Familienstärkungsgesetz nun weitere zentrale Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bereich der Familienförderung umgesetzt.

Kinderzuschlag wird reformiert

Bisher sorgen wir mit dem Kinderzuschlag dafür, dass Eltern, die ihren Bedarf durch eigenes Einkommen selbst decken können, nicht nur wegen des Bedarfs ihrer Kinder auf Leistungen des Staates angewiesen sind. In seiner jetzigen Ausgestaltung greift der Kinderzuschlag jedoch zu kurz. Zum einen bewirkt zusätzliches Einkommen in vielen Fällen, dass der Kinderzuschlag schlagartig entfällt und Familien somit ein deutlich geringeres Haushaltsnettoeinkommen zur Verfügung haben. Zum anderen steigt in dem Einkommensbereich des Kinderzuschlags, insbesondere wenn zudem auch Wohngeld bezogen wird, trotz zusätzlichem Einkommen das Haushaltsnettoeinkommen kaum, gar nicht oder es sinkt sogar, weil das zusätzliche Einkommen sowohl beim Kinderzuschlag als auch beim Wohngeld leistungsmindernd wirkt. Ziel der Neugestaltung des Kinderzuschlags ist es daher, Familien und ihre Kinder auch aus der verdeckten Armut besser zu erreichen und der besonderen Lebenssituation von Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch der von Alleinerziehenden, Rechnung zu tragen. Zusätzliches Einkommen soll sich zukünftig auszahlen und nicht mehr nachteilig auswirken. Der Kinderzuschlag soll nicht mehr jäh wegfallen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.

Bildungs- und Teilhabepaket wird entbürokratisiert

Kinder sollen außerdem möglichst unabhängig von den finanziellen Mitteln des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Hierzu gehört auch, das spezifische soziokulturelle Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Bildungs- und Teilhabeleistungen zu sichern, welches unter Ursula von der Leyen (CDU) eingeführt wurde. Stracke hierzu: "Wir wollen, dass Kinder möglichst unabhängig von den finanziellen Mitteln der Eltern soziale Teilhabe haben können."