Starke Nachfrage nach Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes zur Bekämpfung der Folgen der Corona- Pandemie

Lenz: "Es müssen spezifische Programme für die Branchen kommen, die besonders betroffen sind"

Die Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie erfahren eine starke Nachfrage. Am Stichtag 22. April lagen Anträge mit einem Volumen von 27,8 Mrd. Euro für die Hilfen der KfW vor, von denen 98 Prozent bewilligt wurden. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und Selbstständige gingen bisher 1,72 Mio. Anträge ein. Es wurden Hilfen in Höhe von 9,5 Mrd. Euro gewährt. Bis Mitte April hatten rund 718.000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet, das entspricht einem Drittel aller Betriebe in Deutschland. Davon sind über eine Million Arbeitnehmer betroffen.

Dazu der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz: „Die Rückmeldungen von vielen Unternehmen aus der Region sind positiv, die Hilfen kommen im Großen und Ganzen mittlerweile an.“

„Jetzt bedarf es aber einer neuen Stufe und weiterer Hilfen. Es müssen spezifische Programme für die Branchen kommen, die besonders betroffen sind“, so Lenz. Dazu zählen Unternehmen der Branchen Gastronomie, Tourismus, Hotellerie oder Omnibusunternehmen.

Der Koalitionsausschuss hat am Mittwoch folgendes beschlossen: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird auf sieben Prozent gesenkt, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021.

„Allen ist klar, dass das erst greift, wenn wieder nennenswerte Umsätze in der Gastronomie erzielt werden.“, so Lenz, aber allein das Signal sei schon wichtig.

Das Kurzarbeitergeld wird ab dem vierten Monat für kinderlose Beschäftige auf 70 Prozent des Nettoeinkommens erhöht, Beschäftigte mit Kindern erhalten 77 Prozent. Ab dem siebten Monat gibt es 80, bzw. 87 Prozent für Kurzarbeiter. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Dazu besteht ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres für alle Berufe eine ‚Hinzuverdienstmöglichkeit‘, die bis zum bisherigen Monatseinkommen reicht.

Für kleine und mittelständische Unternehmen wird es rückwirkende Verlustverrechnungsmöglichkeiten geben. Außerdem unterstützt der Bund die Schulen bei der Erstellung professioneller Online-Lehrangebote.

Weitere Maßnahmen werden kommen müssen, so Lenz, noch sei das Ausmaß der wirtschaftlichen Verwerfungen nicht absehbar. „Denen, die am meisten betroffen sind, muss auch am stärksten geholfen werden“, so Lenz abschließend.